Nach rechtlicher Abklärung mit Bund – Empfehlung für getrennte Wahlgänge in Vorarlberg

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Vorarlberg

21 Mai 18:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Keine gemeinsame Durchführung von Nationalrats- und Landtagswahl empfohlen; erhebliche Fehlerquellen in der Abwicklung und hohes Anfechtungsrisiko

Bregenz (VLK) – Nachdem nun aller Voraussicht nach im September neben den Vorarlberger Landtagswahlen nun auch Wahlen zum Nationalrat stattfinden werden, werden immer mehr Stimmen laut, die eine Zusammenlegung der beiden Wahlen fordern. Eine rechtliche Abklärung mit dem Innenministerium hat aber ergeben, dass eine gemeinsame Durchführung am selben Tag im Grunde nicht administrierbar ist und aufgrund stark divergierender Regelungen eine enorme Zahl an Fehlerquellen birgt. Eine Anfechtung im Nachhinein wäre also sehr wahrscheinlich, erklärt der Leiter der Abteilung Inneres im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Gernot Längle.

„Wir haben uns im Laufe des vergangenen Wochenendes intensiv mit der zuständigen Abteilung im Innenministerium ausgetauscht und um eine rechtliche Abklärung gebeten. Die klare Empfehlung nach dieser Prüfung lautet, die anstehenden Wahlen zum Nationalrat und zum Vorarlberger Landtag nicht gemeinsam durchzuführen. Dies deckt sich auch mit unserer rechtlichen Beurteilung“, so Abteilungsvorstand Längle. Mehrere Gründe sprechen dafür.

Hohes Anfechtungsrisiko

Zum einen fehlen in Vorarlberg die gesetzlichen Grundlagen. Es gibt keine gesetzliche Regelung für eine „gemeinsame Durchführung“ der beiden Wahlen. Das heißt, dass beide Wahlen parallel abzuwickeln wären. Dies ist äußerst kompliziert, wenig bürgernahe und vor allem sehr fehleranfällig. Das Anfechtungsrisiko wäre zu hoch.

Getrennte Wahllokale

Die Abwicklung der beiden Wahlen wäre klar zu trennen, um Verwechslungen bzw. das Abgeben von ungültigen Stimmen zu vermeiden. Das bedeutet, dass die Wahlen in getrennten Wahllokalen durchgeführt werden müssten. In weiterer Folge würden jene Personen, die bei beiden Wahlen stimmberechtigt sind, in zwei unterschiedlichen Wahllokalen ihre Stimme abgeben müssen. Dies bedeutet auch, dass die doppelte Anzahl an Wahlbeisitzern gefunden werden müssten. Dazu kommt, dass sich auch der Kreis der wahlberechtigten Personen bei den beiden Wahlen unterscheidet– ein weiterer Grund der zu einer erheblichen Unübersichtlichkeit beiträgt. Verschiedene Kuverts für beide Wahlen und unterschiedliche Regelungen bei den Briefwahlstimmen erhöhen zudem das Risiko von Verwechslungen und damit ungültigen Stimmen enorm. Gerade auch im Hinblick auf die Ereignisse der Bundespräsidentenwahl 2016 und die die darauffolgenden Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs ist man in den Wahlbehörden besonders sensibilisiert.

„All dies führt dazu, dass eine ordentliche Abwicklung der beiden Wahlen an einem gemeinsamen Tag weder rechtlich sinnvoll noch administrierbar ist. Wir empfehlen daher – in Übereinstimmung mit dem Innenministerium – von einem sog. Superwahlsonntag abzusehen“, so Gernot Längle. Angesichts der derzeitigen Rechtslage und der damit verbundenen Komplexität sieht auch der Vorarlberger Gemeindeverband das Durchführen der beiden Wahlen am selben Tag sehr kritisch.


Quelle: Land Vorarlberg



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