Meilenstein in der Kinderbildung und -betreuung

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Foto: Büro Klambauer
27 Jun 04:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Im Mittelpunkt des neuen Gesetzes: Tagesbetreuung aufgewertet und dem Kindergarten gleichgestellt

(LK) Das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, das morgen im Landtag diskutiert wird, bringt deutliche Verbesserungen für die Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern, Gemeinden und andere Rechtsträger. Das Wohl der Kinder und die Bildung werden in den Vordergrund gestellt. Das neue Gesetz kann bereits im September in Kraft treten.

„Im Mittelpunkt steht die Aufwertung der Tagesbetreuung, also der Kleinkind- und alterserweiterten Gruppen. Gerade die Kleinsten brauchen unsere größte Aufmerksamkeit, wir haben hier entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen. Damit werden die Arbeitsbedingungen bei den Kleinkindgruppen verbessert. Das gewährleistet mehr Kontinuität“, so Landesrätin Andrea Klambauer.

Grundsteine für die Lebenschancen

Weitere Ziele sind die qualitätsvolle Weiterentwicklung, die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Vielfalt der Betreuungsformen und Rechtsträger zu erhalten sowie eine Verwaltungsvereinfachung. „Es ist der nächste große Schritt hin zur besten Betreuung und zu einem flächendeckenden Angebot. Kleinkindgruppen, früher Krabbelgruppe, und Kindergärten sind die ersten Bildungseinrichtungen. Hier legen wir die Grundsteine für die Lebenschancen der Kleinen. Jeder Euro, den das Land und die Gemeinden gemeinsam in die Kinderbildung investieren, rentiert sich vielfach in der Chance auf ein glückliches und selbstbestimmtes Leben“, so Klambauer und sie fügt hinzu: „Kinderbildung ist die Anregung, sich zu entfalten und zu einer individuellen Persönlichkeit zu entwickeln.“

Vorbereitungszeit für Tagesbetreuung gesetzlich festgelegt

Bereits 45 Prozent der Fachkräfte sind in der Tagesbetreuung tätig, deshalb sind laut Landesrätin Klambauer eine Aufwertung und eine Harmonisierung dringend notwendig. So wird zum Beispiel die Vorbereitungszeit für die Tagesbetreuung gesetzlich festgelegt. Hier gab es bisher mit „angemessen“ keine klare gesetzliche Vorgabe. Nun stehen bei Gruppen bis 16 Plätzen vier Stunden für die gruppenführende pädagogische Fachkraft und eine Stunde für weitere Fachkräfte zur Verfügung. Bei Gruppen ab 17 Plätzen sind es sechs beziehungsweise zwei Stunden. Die gruppenarbeitsfreie Dienstzeit kann flexibler als bisher gehandhabt werden. Durch die Ausweitung und die Harmonisierung der Zeit für Gruppenleitungen bleibt mehr Zeit für Teamgespräche, Elternarbeit und Verwaltung sowie mehr Kapazitäten für die Springerfunktion.

Auch die Fortbildung wird angeglichen

Sowohl für Fachkräfte in Kindergarten und Tagesbetreuung sind nun 16 Stunden verpflichtend. Für acht weitere freiwillige Stunden gilt ebenfalls Dienstfreistellung. Zusätzlich zählen jährlich acht Teamstunden für Schulungen oder Klausuren für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kinderdienst als Arbeitszeit, also auch für Zusatzkräfte. Leitungskurse sind nun auch in der Tagesbetreuung – bisher nur im Kindergarten – vorgeschrieben. Insgesamt werden die fachlichen Erfordernisse in der Tagesbetreuung erhöht, und damit die pädagogische Qualität.

Betreuung in Randzeiten wird flexibler

Weitere Verbesserungen betreffen unter anderem die Unterstützung der Gemeinden durch Forum Familie bei der Bedarfsplanung, eine flexiblere Randzeitenregelung durch geschulte Zusatzkräfte, die Verankerung einer inklusiven Pädagogik und ein verstärktes Augenmerk auf gesundes Mittagessen in allen ganztägigen Einrichtungen.

Erleichterungen für Eltern

Für Eltern wird die Aufnahme ihrer Kinder in den Einrichtungen erleichtert: Zur Berufstätigkeit zählen nun auch Arbeitssuche, Ausbildung und Pflege naher Angehöriger. Flexible Angebote in den Ferien werden ermöglicht, Unterstützung bieten die Servicestellen von Forum Familie. Ein Elternbeirat mit Mitspracherecht in allen Betreuungsformen wird verankert. Bessere Öffnungszeiten ergeben sich durch die Neuregelung der Randzeiten. Dadurch – und durch die Flexibilität bei der Raumnutzung – profitieren auch die Rechtsträger.

Jährlich zusätzliche 4,7 Millionen Euro investiert

Insgesamt nehmen Land und Gemeinden dafür von nun an jährlich zusätzlich 4,7 Millionen Euro in die Hand. „Außerdem bauen wir massiv aus: Im abgelaufenen Kindergartenjahr haben wir 600 Plätze errichtet. Im kommenden Jahr 2019/2020 planen wir 800 Plätze, mehr als die Hälfte davon in der nun stark aufgewerteten Tagesbetreuung“, informiert Klambauer.


Quelle: Land Salzburg



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