Mehr Mitsprache für Umweltorganisationen

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Foto: Franz Neumayr Land Salzburg
12 Aug 18:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Umsetzung der Aarhus-Konvention geht in Begutachtung / Keine Änderung bei Mager- und Trockenstandorten

(LK) Die 2005 von Österreich unterzeichnete Aarhus-Konvention, bei der es um den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung bei Umweltverfahren geht, sollte schon seit vielen Jahren umgesetzt sein. Seit 2014 läuft deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Natur-Landesrätin Maria Hutter hat es, wie bei der Nachnominierung der Natura 2000 Gebiete, auch hier innerhalb eines Jahres geschafft, einen Umsetzungsvorschlag auszuarbeiten, der nun für vier Wochen in Begutachtung geht. Für sie ist es ein weiterer wichtiger Schritt zur Aufarbeitung der offenen Themen im Naturschutzbereich.

„Die Information und Beteiligung der Bevölkerung beim Thema Naturschutz ist das Kernthema der Aarhus-Konvention. Ich glaube, dass wir mit dem vorliegenden Entwurf einen guten und verwaltungstechnisch vernünftigen Vorschlag vorlegen“, ist Landesrätin Maria Hutter überzeugt.

Aarhus-Konvention seit 2005

Die nach dem Ort der Übereinkunft, der dänischen Stadt Aarhus benannte Konvention, regelt den Zugang zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Im Jänner 2005 hat die Republik Österreich das völkerrechtliche Übereinkommen zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Umweltqualität gemeinsam mit 46 Staaten, davon sämtliche EU Mitgliedsstaaten und die Europäische Union, beschlossen.

Gesetzesnovellen

Die Europäische Kommission hat wegen der fehlenden Umsetzung 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Von der Umsetzung sind im Land Salzburg das Naturschutz-, Nationalpark-, Jagd- und Fischereigesetz betroffen, die nun im Rahmen des Aarhus-Beteiligungsgesetzes novelliert werden sollen.

Transparente Verfahren

Konkret soll den in Salzburg anerkannten 46 Natur- und Umwelt-NGOs bei umweltbezogenen Verfahren eine Beteiligung und/oder Rechtsdurchsetzung gewährt werden. In Europaschutzgebieten soll neben der Beteiligung auch die Rechtsdurchsetzung ermöglicht werden. Über eine Onlineplattform, die vom Land eingerichtet wird, werden sämtliche verfahrensrelevante Informationen für die NGOs zur Verfügung gestellt.

Schutz der Mager- und Trockenwiesen

Ein in letzter Zeit vieldiskutiertes Thema war und ist der Schutz von Mager- und Trockenwiesen. Hier stellt Landesrätin Hutter klar: „Mir ist es wichtig, dass wir über dieses Thema intensiv diskutieren, denn der Erhalt unserer blütenreichen Flächen ist mir nicht nur ein wichtiges Anliegen, sondern auch für den Artenschutz essentiell. Das vorliegende Gesetzespaket enthält keine Änderung beim Schutz der Mager- und Trockenstandorte.

Runder Tisch geplant

Da wir trotz des strengen gesetzlichen Schutzes jedoch in den vergangenen 30 Jahren 14.000 Hektar dieser Flächen durch Aufgabe der Bewirtschaftung und anschließendem Zuwachsen und Verwalden verloren haben und weiter jedes Jahr fast 500 Hektar verlieren, muss uns hier etwas Besseres, als nur der strenge gesetzliche Schutz einfallen. Ich werde deshalb die NGOs und die Interessensvertretungen der Grundeigentümer zu einem Runden Tisch zu diesem Thema einladen, damit wir auch hier weiterkommen“, so Hutter.

Der Begutachtungsentwurf kann online eingesehen werden.


Quelle: Land Salzburg



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