Mehr Mitsprache beim Naturschutz

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Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
13 Okt 21:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Umsetzung der Aarhus-Konvention einstimmig vom Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtags beschlossen

(LK) Der von Natur-Landesrätin Maria Hutter initiierte Umsetzungsvorschlag zur Aarhus-Konvention wurde heute vom zuständigen Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtags einstimmig beschlossen. Für die Landesrätin ist dies „ein weiterer wichtiger Schritt zur Aufarbeitung der offenen Themen im Naturschutzbereich“.

Die 2005 von Österreich unterzeichnete Aarhus-Konvention, bei der es um den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung bei Umweltverfahren geht, sollte schon seit vielen Jahren umgesetzt sein. Seit 2014 läuft deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Hutter hat es, wie bei der Nachnominierung der Natura 2000 Gebiete, auch hier innerhalb eines Jahres geschafft, einen konsensfähigen Vorschlag auszuarbeiten. Von der Umsetzung sind im Land Salzburg das Naturschutz-, Nationalpark-, Jagd- und Fischereigesetz betroffen, die nun novelliert werden.

Guter und vernünftiger Weg

„Die Information und Beteiligung der Bevölkerung beim Thema Naturschutz ist das Kernthema der Aarhus-Konvention. Ich glaube, dass wir mit der heute beschlossenen Gesetzesnovelle einen guten und verwaltungstechnisch vernünftigen Weg gehen“, ist Maria Hutter überzeugt.

Aarhus-Konvention seit 2005

Die nach dem Ort der Übereinkunft, einer dänischen Stadt benannte Konvention, regelt den Zugang zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Im Jänner 2005 hat die Republik Österreich das völkerrechtliche Übereinkommen zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Umweltqualität gemeinsam mit 46 Staaten, davon sämtliche EU Mitgliedsstaaten und die Europäische Union, beschlossen.

Transparente Verfahren

Konkret wird den in Salzburg anerkannten 46 Natur- und Umwelt-NGOs bei umweltbezogenen Verfahren eine Beteiligung und/oder Rechtsdurchsetzung gewährt. In Europaschutzgebieten wird neben der Beteiligung auch die Rechtsdurchsetzung ermöglicht. Über eine Onlineplattform, die vom Land eingerichtet wird, werden sämtliche verfahrensrelevante Informationen für die NGOs zur Verfügung gestellt.


Quelle: Land Salzburg



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