Mehr Chancengleichheit im Tourismus

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Foto: Land Salzburg / Neumayr – Leopold
29 Okt 08:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Eckpunkte des Salzburger Nächtigungsabgabengesetzes / Heuer noch Landtagsbeschluss

(LK) Die Vereinheitlichung der Fremdenverkehrsabgaben und Chancengleichheit am Nächtigungssektor als weiterer Schritt, um Wohnen erschwinglicher zu machen, dieses Ziel verfolgt das neue Salzburger Nächtigungsabgabengesetz. Über den Sommer hinweg wurden die Anregungen aus der Begutachtung gesichtet und eingearbeitet. Die Regierungsvorlage wird am 6. November im Landtag einlaufen und noch heuer beschlossen werden.

Damit wird der Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung Rechnung getragen und es werden Doppelgleisigkeiten aufgehoben. Darüber hinaus wird eine Gleichbehandlung aller Teilnehmer durch eine Registrierungs- und Auskunftspflicht erreicht.

Vorreiterrolle gegenüber Online-Plattformen

„Mit dem Salzburger Nächtigungsabgabengesetz nehmen wir hinsichtlich der Online-Plattformen und den Umwälzungen am Nächtigungssektor eine Vorreiterrolle ein“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer.

Gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer

Unterschiedliche Unternehmen bieten Kunden die Möglichkeit, relativ einfach und schnell den Kontakt zu Unterkunftsgebern herzustellen. „Derartige Konstruktionen bedürfen der richtigen Rahmenbedingungen. Es ist es unumgänglich, dass alle Marktteilnehmer dieselben Bedingungen vorfinden. Am Nächtigungssektor spiegelt sich dies vor allem bei Abgaben sowie Steuern wider, aber auch im Bereich der Einhaltung gewisser Standards und gesetzlicher Vorschriften. Dieser Verantwortung kommt der Landesgesetzgeber durch das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz nach“, betont Bürgermeister Harald Preuner. Das neue Gesetz sieht folgende Regelungen vor:

Vereinheitlichung der Orts- und Kurtaxe zu einer Nächtigungsabgabe.

Auskunftspflichten für Online-Plattformen, um einen leichteren Vollzug im Bereich der Einhebung der Abgabe zu gewährleisten sowie die Möglichkeit – unter gewissen Voraussetzungen - Vereinbarungen zur Einhebung der Abgabe zu schließen.

Anzeigepflicht der Unterkunftsanbieter sowie Registrierungspflicht.

Informationspflicht der Unterkunftsanbieter zur Höhe der Abgabe und der Registrierungsnummer.

Amtsinterner Datenaustausch und Verarbeitung personenbezogener Daten.

Strafbestimmungen bei Abgabenhinterziehung, unerlaubter touristischer Vermietung und Nichterfüllung der Anzeige- und Informationspflichten.

Wichtiger Schritt für leistbares Wohnen

Das Nächtigungsabgabengesetz normiert künftig sowohl eine sogenannte Registrierungspflicht der Unterkunftsanbieter, als auch eine Auskunftspflicht der Online-Plattformen. „Diese gesetzlichen Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt für leistbares Wohnen in Salzburg. Wir beenden den Wohnraumentzug durch unerlaubte touristische Vermietung auf Online-Plattformen und die Verzerrung des Wettbewerbs“, stellt Wilfried Haslauer fest. Für den effektiven Vollzug, die Kontrolle und fachliche Auskünfte werden Stadt und Land mehr Personal zur Verfügung stellen.

Bundeseinheitliche Registrierung

„Sollte der Bundesgesetzgeber in Zukunft ebenfalls eine Registrierungspflicht vorsehen, werde ich mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass eine solche nur in enger Abstimmung mit den Bundesländern erfolgt. Aufbauend auf einem System wie in Salzburg könnte über das Wirtschaftsministerium und das Projekt oesterreich.gv.at eine bundeseinheitliche Registrierung erfolgen, ohne dabei den Gemeinden die für sie wichtige Überprüfung der bau- und raumordnungsrechtlichen Vorschriften zu nehmen“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer.

Allgemeine und besondere Nächtigungsabgabe

Die allgemeine Nächtigungsabgabe wird für entgeltliche Nächtigungen in solchen Wohnungen im Gemeindegebiet eingehoben, die der Beherbergung von Gästen im Rahmen des Gastgewerbes oder in Privatunterkünften, aber auch in Wohnwägen und Wohnmobilen dienen. Privatunterkünfte sind solche, die außerhalb des Gastgewerbes für vorübergehende Aufenthalte gegen Entgelt angeboten werden. Darunter fällt auch die Privatzimmervermietung, wodurch sich der Kreis zum Salzburger Raumordnungsgesetz schließt, das die Zweckentfremdung von Wohnungen nur unter genau definierten Voraussetzungen ermöglicht.

Die Höhe der allgemeinen Abgabe darf künftig 1,7 Euro oder 2,3 Euro nicht überschreiten und ist von der Person zu entrichten, die eine Nächtigung in Anspruch nimmt. Die Einhebung sowie Abführung dieser Abgabe obliegt aber der Person, die eine Unterkunft zur Verfügung stellt. Die besondere Nächtigungsabgabe hingegen wird für Ferienwohnungen einschließlich dauernd überlassener Ferienwohnungen sowie für dauernd abgestellte Wohnwägen eingehoben.

Abgabenbefreiung für Jugendorganisationen

Schon bisher waren Jugendorganisationen von der Entrichtung der Allgemeinen Nächtigungsabgabe befreit. Künftig sind auch Personen vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die Mitglied einer Jugendorganisation sind und an einer Veranstaltung einer solchen Organisation teilnehmen, sowie deren Begleitperson davon befreit.


Quelle: Land Salzburg



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