Mehr Betreuung für die Unter-Dreijährigen

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Foto: Büro Klambauer
30 Jän 12:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

15a-Vereinbarung bringt Verbesserung der Rahmenbedingungen

(LK) Die 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik zwischen dem Bund und dem Land Salzburg erfordert eine Novelle des Kinderbetreuungsgesetzes. Diese soll morgen vom Landtag beschlossen werden. „Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Ausbau des Angebots für die Unter-Dreijährigen“, so die ressortzuständige Landesrätin Andrea Klambauer.

„Mein Ziel ist der Ausbau qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung, die den Bedarf der Familien in Salzburg deckt. Mit dieser 15a-Novelle sichern wir jährlich mehr als neun Millionen Euro für Salzburg, damit wir diesem Ziel wieder einen Schritt näherkommen. Es ist gut zu sehen, mit welcher Energie dieser Ausbau vorangebracht wird“, betont Klambauer. Auch die Förderung der Sprachentwicklung steht im Vordergrund – denn, so die Landesrätin weiter: „Die ersten Bildungsjahre eines Kindes sind entscheidend für den weiteren Bildungsverlauf und gute Deutschkenntnisse sind der Grundstock dafür.“

Bessere Rahmenbedingungen

Beim Ausbau des Betreuungsangebots wird auf die Unter-Dreijährigen fokussiert: Die Öffnungszeiten in elementaren Einrichtungen werden erweitert und flexibilisiert, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und des Betreuungsschlüssels werden Impulse gesetzt. Tageseltern als Ergänzung zur institutionellen Kinderbetreuung werden gestärkt.

Verbindlicher Wertekatalog

Das beitragsfreie Kindergartenjahr für Fünfjährige wird weitergeführt. Im Bereich der Sprachförderung gibt es eine Intensivierung und qualitative Weiterentwicklung. Im Vorfeld stark diskutiert wurde die Einführung des Verbots einer religiös geprägten Verhüllung des Hauptes für Kinder in elementaren Einrichtungen („Kopftuchverbot“). Dazu ist das klärende Gespräch mit den Eltern als erforderliche Maßnahme im Gesetz verankert, gefolgt von einer dokumentierten Ermahnung. Neu ist auch die verbindliche Vermittlung von grundlegenden Werten der österreichischen Gesellschaft. Außerdem wird es eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern geben.

Kinderbetreuungsgesetz-Novelle im Februar in Begutachtung

Unabhängig von dieser Anpassung des Kinderbetreuungsgesetzes an die neue 15a-Vereinbarung werde sie die grundlegende Novelle in Form eines neuen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes im Februar fertigstellen, informiert Landesrätin Klambauer. Hier werden zusätzliche 4,7 Millionen Euro für Harmonisierungen und Qualitätsverbesserungen von institutionellen Tagesbetreuungseinrichtungen und Kindergärten von Gemeinden, Stadt und Land Salzburg bereitgestellt. „Wir stehen nun vor einem zukunftsweisenden Meilenstein in der Elementarpädagogik“, so Familienlandesrätin Andrea Klambauer.

180 Millionen Euro bundesweit

Insgesamt sollen bundesweit 180 Millionen Euro investiert werden, vom Bund kommen 142,5 Millionen und den Rest tragen die Länder bei. Salzburg erhält 9,06 Millionen Euro vom Bund. Dazu kommt noch die vorgeschriebene Kofinanzierung des Landes in Höhe von 2,42 Millionen Euro. Etwas mehr als 4,4 Millionen Euro der Gesamtsumme sind für das verpflichtende Kindergartenjahr reserviert. Der andere Teil steht für die Sprachförderung und für Investitionen für die Unter-Dreijährigen zur Verfügung.


Quelle: Land Salzburg



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