Maskenpflicht in Supermärkten und Drogerien

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Foto: Pixabay
01 Apr 11:03 2020 von Redaktion International Print This Article

Die wichtigsten Daten und Fakten im Überblick

(LK) Ab dem 6. April sind in allen Supermärkten und Drogerien mit über 400 Quadratmetern Verkaufsfläche Schutzmasken zu tragen, sie werden sofern vorhanden, ab heute verteilt. „Empfohlen wird, Mund und Nase zu bedecken und zwar in allen Geschäften, Plätzen, wo sich viele Menschen aufhalten oder auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, um die Verteilung der Viren durch die Luft verhindern. Wenn sich alle daran halten, sind auch alle besser geschützt“, betont Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz.

Die Ausgabe, die heute Mittwoch bereits in größeren Supermärkten startet, erfolgt durch die Handelsketten, man kann aber auch seine eigene Maske mitnehmen. „Am effektivsten sind professionelle Mund-Nasen-Masken. Sollten diese nicht verfügbar und der Einkauf nicht aufschiebbar sein, kann auch ein textiler Mundschutz gewählt werden. Es hängt aber von der Durchlässigkeit des Gewebes ab ob und wie viele Tröpfchen in der Umgebung verteilt werden. Damit schützt man nicht sich selber, sondern vor allem andere. Die Verhaltensregeln wie zum Beispiel Abstand halten, sind daher nach wie vor unumgänglich.“, so Juhasz

Nach drei bis vier Stunden wechseln

Der Schutz kann drei bis vier Stunden getragen werden. Wenn er durchfeuchtet ist, muss er gewechselt oder getrocknet werden. „Die Maske sollte man während des Tragens und beim Abnehmen auf keinen Fall außen angreifen und diese wechseln, sobald sie durch die Atemluft feucht geworden ist. Abgenommen wird der Schutz am besten an den Befestigungsbändern“, empfiehlt Juhasz.

Gebrauchte Masken entsorgen oder heiß waschen

Der Mund-Nasen-Schutz wird nach Benutzung einfach im Restmüll entsorgt. „Für textile Masken wird empfohlen, sie bei 60 bis 90 Grad in der Waschmaschine zu waschen und danach gut trocknen zu lassen“, empfiehlt die Landessanitätsdirektorin. Experimente mit der Sterilisation von Einwegprodukten oder Textilmasken im Backofen werden nicht empfohlen.

Masken für Kinder

Da Kinder und Babys zur Zeit nicht zum Einkaufen mitgenommen werden sollen, erübrigt sich das Thema Masen bei ihnen großteils, aber: Sollte es die Betreuungssituation nicht anders zulassen, sind auch für Kleinkinder ab dem ersten Lebensjahr Schutzmasken empfohlen. Insgesamt ist wichtig, dass es sich bei diesen Masken und bei selbstgefertigtem Mund- und Nasenschutz um keine Schutzmasken der Kategorien FFP1-FFP3 handelt.

Die allgemeinen Verhaltensregeln gelten nach wie vor

Trotz der nun startenden Maskenpflicht gelten nach wie vor die bisherigen Verhaltensregeln m die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen:

  • Regelmäßig Hände gründlich waschen, mit warmen Wasser und Seife.
  • Wenn das nicht möglich ist, Desinfektionsmittel verwenden.
  • Mindestens einen Meter Sicherheitsabstand zu anderen Personen einhalten
  • Zu Hause bleiben.
  • Niemanden anhusten oder anniesen, sondern in ein Papiertaschentuch oder wenn nötig in die Ellenbeuge.
  • Bei Symptomen wie Fieber und Husten zu Hause bleiben und den Hausarzt telefonisch kontaktieren, nicht gleich in die Praxis gehen.
  • Corona-Hotline des Landes Salzburg für allgemeine Fragen: 0662-8042-4450
  • Telefonhotline für allgemeine Fragen zum Corona-Virus: 0800 555 621 (AGES)
  • Telefonhotline wenn man Symptome hat, in einem Risikogebiet war und bei medizinischen Fragen: 1450
  • Alle Informationen auf einen Blick und auch in Englisch: www.salzburg.gv.at/corona-virus



Quelle: Land Salzburg



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