MA21A/MA21B - Derzeit laufende öffentliche Auflagen werden vorübergehend ausgesetzt
Persönliche Einsichtnahmen aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich
Die Abteilungen für Flächenwidmung und Stadtteilplanung setzen die derzeit laufenden öffentlichen Auflagen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen aus. Betroffen sind alle öffentlichen Auflagen, die mit 16.3.2020 nicht abgeschlossen waren. Grundlage für diese Vorgangsweise ist die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19.
Nach Beendigung der Ausgangsbeschränkungen werden die öffentlichen Auflagen fortgeführt. Bereits eingebrachte Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit. Die Fortführung der Auflage zur öffentlichen Einsicht wird im Amtsblatt der Stadt Wien, durch Anschlag an den Amtstafeln des Rathauses und des jeweiligen Bezirkes sowie auf wien.at veröffentlicht.
Quelle: Stadt Wien