Landwirtschaftskammer fordert mehr Fairness in der Lebensmittelkette

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Foto: BMNT / Alexander Haiden
03 Nov 07:24 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Geplante EU-Richtlinie stärkt transparente und faire Beziehungen zwischen Handelsketten und den landwirtschaftlichen Urproduzenten

Die von der EU-Kommission erarbeitete Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittel-versorgungskette wird aktuell im EU-Parlament beraten. Durch diese Richtlinie sollen Maßnahmen seitens des Lebensmittelhandels verboten werden, die aufgrund der ungleich verteilten Marktmacht die Landwirte benachteiligen. „Das Beispiel Österreich zeigt klar auf, warum diese Richtlinie notwendig ist. In Österreich haben drei große Handelsketten mehr als 85 Prozent des Lebensmitteleinzelhandels in der Hand. Ihnen gegenüber stehen zehntausende Landwirte, die ihre Produkte großteils über den Handel absetzen müssen. Die geplante Richtlinie verbietet ohnehin nur Maßnahmen, die in einer fairen Lieferanten-Abnehmer Beziehung nicht vorkommen sollten. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich steht daher klar hinter dieser Richtlinie, auch wenn diese aktuell von Vertretern des Lebensmitteleinzelhandels schon im Voraus schlecht geredet wird,“ stellt Franz Reisecker, Präsident der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, klar.

Ungleiche Marktmacht benachteiligt landwirtschaftliche Produzenten

Innerhalb der Wertschöpfungskette von Lebensmitteln sind die Landwirte in einer schwachen Verhandlungsposition. Gerade im Lebensmitteleinzelhandel hat in den letzten Jahrzehnten eine starke Konzentration stattgefunden, so werden in Österreich mehr als 85 Prozent des Lebensmitteleinzelhandels von nur drei Unternehmen bewerkstelligt, die ihrerseits einer Vielzahl an landwirtschaftlichen Produzenten gegenüberstehen. Dieses Ungleichgewicht führt oftmals zu schlechten Vertragsbedingungen für die Landwirte. „Durch unfaire Handelspraktiken werden die Gewinnmargen der Produzenten beschnitten. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich hat daher schon lange gesetzliche Maßnahmen gegen die unfaire Behandlung von Landwirten gefordert. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Richtlinie soll dazu beitragen, die Verhandlungssituation und in weiterer Folge die Einkommen der Landwirte zu verbessern,“ erläutert Präsident Reisecker.

Richtlinie verbietet im Speziellen vier unfaire Handelspraktiken

In allen EU-Mitgliedstaaten sollen vier verschiedene unfaire Praktiken für große Lebensmitteleinzelhändler in Zukunft ausnahmslos verboten werden. Das sind um mehr als 30 Tage verspätete Zahlungen und kurzfristige Stornierungen für verderbliche Produkte, einseitige und nachträgliche Änderungen von Menge, Qualität und Preis und Abschläge für verdorbene Ware, die nicht vom Produzenten verantwortet wurde. Von der neuen Verordnung betroffen sind der Lebensmitteleinzelhandel und große Lebensmittelkonzerne mit mehr als 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Jahresumsatz. Kleinere und mittlere Unternehmen sind davon nicht betroffen. Aktuell wird die Verordnung vom Europäischen Parlament beraten, bevor sie in einer endgültigen Version in Kraft treten kann.

Höhere Standards in der landwirtschaftlichen Produktion müssen auch abgegolten werden

„Die österreichische Landwirtschaft produziert bereits auf einem sehr hohen Niveau und die heimischen Lebensmittel sind von höchster Qualität. Ausdrücklich möchte ich betonen, dass auch mit der vorgeschlagenen Richtlinie über die gesetzlichen Erfordernisse hinausgehende Produktionsvorschriften und Qualitätsstandards vereinbart werden können. Als Landwirtschaftskammer unterstützen wir auch aktiv Markenprogramme wie das AMA-Gütesiegel. Diese höheren Produktionsvorschriften müssen den Landwirten aber auch abgegolten werden. Wenn ein einzelner Landwirt beispielsweise auf gewisse Pflanzenschutzmittel und damit auch einen Teil der Ernte verzichtet, muss er sich sicher sein können, dass er für sein Produkt den vereinbarten, höheren Preis erhält. Dieser wird schließlich auch von den Konsumentinnen und Konsumenten abgegolten. Die EU-Richtlinie verhindert daher keinesfalls die Vereinbarung höherer Standards, sondern wird dazu beitragen, dass beide Partner - Landwirtschaft und Handel - einen fairen Anteil an der Wertschöpfung erhalten,“ stellt Landwirtschaftskammer Präsident Reisecker klar.

Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert zur Nutzung anonymer Beschwerde-möglichkeiten auf

Die EU-Kommission fordert zusätzlich zur Verordnung die nationalen Kartellbehörden auf, stärker auf unfaire Handelspraktiken einzugehen. Dazu müssen entsprechende Missstände aber auch aufgezeigt werden. Die Landwirtschaftskammer ermutigt ihre Mitglieder, unfaire Behandlungen und Praktiken aktiv zu melden und dazu das bereits bestehende „Whistle-Blowing-System“ der Bundeswettbewerbsbehörde zu nutzen. „Die Bundeswettbewerbs-behörde hat letzte Woche auch einen Fairnesskatalog für Unternehmen veröffentlicht, der insbesondere auf den Lebensmitteleinzelhandel eingeht. Damit wurde eine langjährige Anregung der Landwirtschaftskammer aufgegriffen und es ist klar ausgesprochen worden, welche Praktiken keinen Platz in einer fairen Produzenten-Abnehmer-Beziehung haben,“ stellt LK-Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker abschließend klar.


Quelle: Landwirtschaftskammer Oberösterreich



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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