Landtagswahl 2019 - Was beim Wählen mit Wahlkarte zu beachten ist

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Steiermark

22 Nov 08:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Wahlkartenanträge direkt am Gemeindeamt sind noch bis Freitag, 12 Uhr, möglich

Graz (21. November 2019).- Am kommenden Sonntag ist Wahltag in der Steiermark, bei der Landtagswahl 2019 sind insgesamt 955.795 wahlberechtigte Steirerinnen und Steirer dazu aufgerufen, die Zusammensetzung des Landtages Steiermark für die 18. Gesetzgebunsperiode seit 1945 zu bestimmen. Gewählt wurde und wird in der Steiermark aber schon vor dem Sonntag: Den vorgezogenen Wahltag am 15. November 2019 haben 39.720 Personen zur Stimmabgabe genutzt, das entspricht 4,16 Prozent aller Wahlberechtigten.

Zigtausende Menschen nutzen auch die Möglichkeit, ihre Stimme per Wahlkarte abzugeben. Kurzentschlossene können sich auch jetzt noch eine Wahlkarte holen: Die persönliche Beantragung einer Wahlkarte ist noch bis Freitag, 22. November, 12 Uhr, bei der jeweiligen Hauptwohnsitz-Gemeinde möglich. Diese muss von der antragsstellenden Person oder einer von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigten Person persönlich abgeholt werden.

Wie wählt man mit Wahlkarte?

Wird die Wahlkarte mittels kostenloser Briefwahl genutzt, muss die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte spätestens am Freitag, dem 22. November 2019 in einen Briefkasten geworfen werden.Die Wahlkarte kann auch bei der jeweiligen Bezirkswahlbehörde (bis spätestens Sonntag, 24. November, 16 Uhr) abgegeben werden.Die Wahlkarte kann in jedem Wahllokal des politischen Bezirkes, in dem man seinen Hauptwohnsitz hat, am 24. November 2019 zu den jeweiligen Öffnungszeiten, abgegeben werden.Wurde die Wahlkarte noch nicht verschlossen und/oder unterschrieben, kann die Wählerin oder der Wähler nach Vorlage der Wahlkarte in jeder Gemeinde der Steiermark persönlich vom Wahlrecht Gebrauch machen. Dafür müssen jene Wahllokale aufgesucht werden, die von der jeweiligen Gemeinde für Wahlkartenwählerinnen und Wahlkartenwähler bestimmt wurden.

Achtung: Was nicht geht!

Außerhalb der Steiermark ist nirgendwo eine Stimmabgabe in einem Wahllokal – auch nicht mittels Wahlkarte – möglich.Eine verschlossene und/oder unterschriebene Wahlkarte kann am Wahltag in einem Wahllokal (bis zum Wahlschluss) nicht in einem beliebigen Bezirk der Steiermark abgegeben werden sondern nur in jenem politischen Bezirk, in dem man seinen Hauptwohnsitz hat (Stimmbezirk).Nicht korrekt verschlossene, nicht unterschriebene und zu spät eingelangte Wahlkarten sind nicht gültig und werden ausgeschieden.

Weitere Informationen zur Stimmabgabe mittels Wahlkarte sind in diesem Video zu finden.

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Landtagswahl sind am 24. November 2019 unter folgenden Telefonnummern erreichbar:

Wolfgang Wlattnig:0316/877 - 2432Manfred Kindermann:0316/877 - 2714Eva Niesner: 0316/877 - 3890Michaela Leeb:0316/877 - 4571Herbert Hüttenbrenner:0316/877 - 3437



Quelle: Land Steiermark



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