Kärnten: Landtag - Neues Kärntner Raumordnungsgesetz ist Meilenstein für künftige Entwicklung Kärntens

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
01 Mai 03:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Fellner: Durch Beschluss in Landtag wird der „Raum Kärnten“ künftig nachhaltig und enkeltauglich geordnet

Klagenfurt (LPD). „Mit dem heutigen Beschluss des neuen Raumordnungsgesetzes im Kärntner Landtag, sind wir unserem erklärten Ziel, unseren Kindern dieses wunderschöne Land zu übergeben und keinen raumordnungstechnischen Scherbenhaufen zu hinterlassen, einen großen Schritt nähergekommen – das ist ein für die Entwicklung des Landes“, freut sich der zuständige Referent für Raumordnung Landesrat Daniel Fellner.

Im Rahmen der Sitzung umriss Fellner nochmals einige der Ziele und Grundsätze des neuen Gesetzes:
- Für die einzelnen Regionen des Landes ist unter Bedachtnahme auf die jeweiligen räumlichen und strukturellen Gegebenheiten und ihre Entwicklungsmöglichkeiten eine bestmögliche Entwicklung der Wirtschafts- und Sozialstruktur anzustreben.
- Die Bevölkerung ist vor Gefährdungen durch Naturgewalten sowie vor vermeidbaren Umweltbelastungen durch eine entsprechende Entwicklung der Siedlungs- und Freitraumstruktur und Standortplanung bei dauergenutzten Einrichtungen soweit als möglich zu schützen.
- Die Grundversorgung der Bevölkerung mit häufig benötigten öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen in ausreichendem Umfang, in angemessener Qualität und in zumutbarer Entfernung ist sicherzustellen und weiterzuentwickeln.
- Der Fortbestand einer existenzfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft ist durch die Erhaltung und Verbesserung der dazu erforderlichen räumlichen Voraussetzungen sicherzustellen.
- Die räumlichen Voraussetzungen für einen leistungsfähigen Tourismus sind unter Bedachtnahme auf die soziale Tragfähigkeit und die ökologische Belastbarkeit des Raumes sowie die Erfordernisse des Landschafts- und Naturschutzes zu erhalten und weiterzuentwickeln.
- Gebiete mit nutzbaren Wasser- und Rohstoffvorkommen sind von Nutzungen freizuhalten, die eine künftige Erschließung verhindern würden.
- Im Sinne einer sparsamen Verwendung von Grund und Boden ist eine Wiederverwertung von Flächen, die ihre bisherige Funktion und Nutzung verloren haben, anzustreben (Flächenrecycling).
- Den Interessen des Gemeinwohles sowie den sonstigen öffentlichen Interessen kommt unter Wahrung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Bürger der Vorrang gegenüber den Einzelinteressen zu.
„Alles Ziele im Sinne der Kärntner Bevölkerung und der künftigen Entwicklung des Landes, die in Wahrheit jeder, dem etwas an unserem Land liegt, unterschreiben und verfolgen muss“, so Fellner abschließend.



Quelle: Land Kärnten



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