Landesverwaltungsgericht: Spielautomaten müssen nach Beschlagnahme zurückgegeben werden

Slide background
Landesverwaltungsgericht: Spielautomaten müssen nach Beschlagnahme zurückgegeben werden
Foto: Matthias Lauber
Slide background
Die Feuerwehr wurde am 21. April 2017 mit schwerem Gerät zur Unterstützung der Behörden bei der Beschlagnahme angefordert.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
Slide background
Mehrere Automaten wurden vorerst beschlagnahmt.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
Slide background
Am 19. Jänner 2018 mussten die Behörden die beschlagnahmten Geräte wieder zurückgeben.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
Slide background
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
Slide background
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
Slide background
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
19 Jän 10:55 2018 von Lauber Matthias Print This Article

WELS. Sogar die Feuerwehr musste im April des Vorjahres ausrücken um die Finanzbehörden bei der Beschlagnahme von einbetonierten Glücksspielautomaten in einem Lokal in Wels-Innenstadt zu unterstützen. Nun gab es eine Wendung.

Das Landesverwaltungsgericht entschied, dass das Glücksspielgesetz in Österreich EU-rechtswidrig sei. Betreiber der Geräte könnten demnach auch nicht bestraft werden. Damit wurde der Beschwerde der Betreiber rechtgegeben und entschieden, dass die Behörden 17 beschlagnahmte Glücksspielautomaten zurückgeben müssen, weitere sollen folgen. Am Freitag mussten die Behörden die Glücksspielautomaten wieder zurückgeben. Erneut fuhren Transporter auf, nur diesmal in die andere Richtung. Die Geräte wurden Freitagvormittag bei der Finanzpolizei in Wels wieder ausgehändigt und abgeholt.

Quelle: www.laumat.at



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien: