Landesverwaltungsgericht: Spielautomaten müssen nach Beschlagnahme zurückgegeben werden
Landesverwaltungsgericht: Spielautomaten müssen nach Beschlagnahme zurückgegeben werden
Foto: Matthias Lauber
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Die Feuerwehr wurde am 21. April 2017 mit schwerem Gerät zur Unterstützung der Behörden bei der Beschlagnahme angefordert.
Foto: laumat.at/Matthias Lauber
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Mehrere Automaten wurden vorerst beschlagnahmt.
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Am 19. Jänner 2018 mussten die Behörden die beschlagnahmten Geräte wieder zurückgeben.
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Das Landesverwaltungsgericht entschied, dass das Glücksspielgesetz in Österreich EU-rechtswidrig sei. Betreiber der Geräte könnten demnach auch nicht bestraft werden. Damit wurde der Beschwerde der Betreiber rechtgegeben und entschieden, dass die Behörden 17 beschlagnahmte Glücksspielautomaten zurückgeben müssen, weitere sollen folgen. Am Freitag mussten die Behörden die Glücksspielautomaten wieder zurückgeben. Erneut fuhren Transporter auf, nur diesmal in die andere Richtung. Die Geräte wurden Freitagvormittag bei der Finanzpolizei in Wels wieder ausgehändigt und abgeholt.
Quelle: www.laumat.at
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