Landesrechnungshof prüfte Sparte Verkehr/OBus der Salzburg AG

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Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
12 Sep 13:09 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

OBus-Angebot in den Jahren 2015 bis 2018 im Hauptfokus

(LK) Der Landesrechnungshof Salzburg führte im Auftrag der SPÖ eine Prüfung der Salzburg AG – Sparte Verkehr/OBus durch. Im Hauptfokus dieser Prüfung stand, ob das OBus-Angebot in den Jahren 2015 bis 2018 den Vereinbarungen und den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entsprach und ob dieses Angebot sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig war.

Bei den eingesehenen Belegen stellte der Landesrechnungshof keine Sachverhalte fest, die auf eine nicht sparsame und nicht zweckmäßige Verwendung der eingesetzten Mittel hätten schließen lassen. Allerdings sind die von der Salzburg AG zu erstellenden Teilabschlüsse OBus - entgegen der Bestimmung im Verlustabdeckungsvertrag - nicht dem Land vorgelegt worden, so der Direktor des Landesrechnungshofes, Ludwig Hillinger.

Rostprobleme bei OBussen

Besonders erstaunt zeigte sich Hillinger darüber, dass für die Ende des Jahres 2017 festgestellten Rostprobleme an OBussen erst ein Jahr nach Bekanntwerden dieser Mängel intensive Maßnahmen zur Behebung der Rostschäden gesetzt wurden. Auch der Aufsichtsrat der Salzburg AG wurde erst im Oktober 2018 mit diesem Problem befasst. „Glücklicherweise bestätigte die von der Salzburg AG daraufhin beauftragte TÜV Süd trotz Rostproblemen den sicheren und rechtskonformen Betrieb von OBussen sowie die Sicherheit für den Fahrgast aus technischer Sicht“, so Hillinger. Sowohl aus Fremd- als auch Eigeninteresse empfiehlt er, künftig nach Bekanntwerden derartiger Mängel umgehend geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Die Rostprobleme blieben nicht ohne Auswirkungen auf den Personalbereich: Ihre Behebung erforderte nämlich die zusätzliche Beschäftigung von fünf Leiharbeitern in der OBus-Werkstätte sowie die Auslagerung von Reparaturarbeiten an externe Unternehmen.

Plan-Fahrdienst durch Mehrleistungen aufrechterhalten

Darüber hinaus stellte der Landesrechnungshof fest, dass der Soll-Personalstand an OBus-Lenkern etwa im Oktober 2018 für einen ausgeglichenen Planbetrieb nicht gegeben war. Der Plan-Fahrdienst konnte dennoch durch Mehrleistungen der vorhandenen OBus-Lenker sowie der temporären Vergabe von Verkehrsleistungen an die Firma ALBUS aufrechterhalten werden. Verstöße gegen rechtliche Vorschriften zu Arbeits- und Ruhezeiten der OBus-Lenker konnte der LRH für den geprüften Zeitraum nicht feststellen.

Qualitätstests und Kundenbefragungen

Ein unverzichtbares und wesentliches Element im Bereich der Personenbeförderung stellt jedenfalls eine gute Qualitätskontrolle dar. Besonders erfreut zeigt sich Hillinger, dass die Salzburg AG – Sparte Verkehr/OBus weitestgehend die für das Qualitätsmanagement relevante ÖNORM einhielt bzw. entsprechende Maßnahmen in Bearbeitung waren. Dennoch regt er an, dass künftig auch die vertraglich vorgesehenen Qualitätstests durch das Land sowie Kundenbefragungen durch die SVG durchgeführt werden.

Positiv vernahm der Landesrechnungshof, dass die Salzburg AG die für den OBus-Betrieb geforderten gesetzlichen Bestimmungen (z.B, Eisenbahngesetz 1957, Kraftfahrgesetz 1967) einhielt. Auch wurden die gemäß Straßenbahnverordnung 1999 vorgesehenen Kontrollen über die Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebs durchgeführt. Zudem weitete die Salzburg AG das Sicherheitsmanagementsystem für die Lokalbahn auf den Bereich OBus aus.

Koordinierte Verkehrsplanung gefordert

Hillinger kritisiert, dass im ÖPNV in Salzburg keine schlüssig nachvollziehbare Verkehrsplanung mit klaren Zuständigkeiten zu erkennen war, weshalb der Landesrechnungshof eine umfassende koordinierte Verkehrsplanung unter Einbeziehung aller Vertragspartner (Stakeholder) forderte.



Quelle: Land Salzburg



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