Landesrechnungshof prüfte Reinigung in den Landeskliniken

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Salzburg

19 Sep 08:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Zeitraum der Jahre 2010 bis 2017 im Auftrag der SPÖ untersucht

(LK) Der Landesrechnungshof Salzburg (LRH) prüfte im Auftrag der SPÖ die Reinigungsleistungen in den Salzburger Landeskliniken (SALK). Die Prüfungsschwerpunkte waren im Prüfungsauftrag festgelegt. Geprüft wurde der Zeitraum der Jahre 2010 bis 2017.

Die für die Reinigung und den Patientenservice zuständigen externen Dienstleister begannen ihre Arbeit in der SALK im Jahr 2012. Vor allem in der Reinigung hat der externe Dienstleister die vertraglich vereinbarten Leistungen in der vereinbarten Qualität nur teilweise erbracht. Weiters konnte er das dafür erforderliche Personal nicht ausreichend bereitstellen. Die SALK musste den Dienstleister wiederholt dazu auffordern, die vereinbarten Leistungen zu erfüllen.

Doppel- und Falschverrechnungen

Obwohl der Dienstleister seine bisherigen Leistungen in einzelnen Bereichen nur mangelhaft erbracht hatte und die SALK in den Abrechnungen erstmals Doppel-und Falschverrechnungen von mehr als 400.000 Euro festgestellt hatte, nahm die SALK im Herbst 2014 mit dem externen Reinigungsdienstleister Preisverhandlungen auf. In der Folge verzichtete sie allerdings auf sämtliche Nachforderungen aus der Vergangenheit in Höhe von gesamt rund einer Million Euro.

Der LRH kritisiert, dass

die SALK schon während der Verhandlungen mit dem externen Dienstleister den Verzicht der Rückforderungen anbot, obwohl Ende des Jahres 2014 die exakte Höhe der Rückforderungen nicht bekannt war;

die SALK die vom externen Dienstleister erst nach Vertragsabschluss gestellten Forderungen offensichtlich nicht auf ihre Rechtmäßigkeit und ziffernmäßige Richtigkeit prüfte;

der Geschäftsführer der SALK den Aufsichtsrat nicht über „aufgetauchte“ Doppelverrechnungen seit dem Jahr 2014 und den im Jahr 2015 abgegebenen Forderungsverzicht von mehr als einer Million Euro informiert hat.

Mängel der Zusatzvereinbarung 2015

Auf Grundlage der Verhandlungen ab Herbst 2014 schloss die SALK im Jahr 2015 mit dem Reinigungsdienstleister eine Zusatzvereinbarung ab.

Der LRH kritisiert, dass

die SALK für die dem Reinigungsdienstleister angebotene Preiserhöhung keine Kalkulationsgrundlagen vorlegen konnte;

in der Vereinbarung vom März 2015 die Verteilung der Preiserhöhung in den einzelnen Leistungsbereichen nicht einheitlich erfolgte und die SALK es dem externen Dienstleister überließ, die Preiserhöhungen in den einzelnen Bereichen festzulegen;

aus den vorgelegten Unterlagen der SALK nicht ersichtlich ist, weshalb die SALK nach einer allgemeinen Preiserhöhung aller Tarife im März 2015 in der Höhe von fünf Prozent einer weiteren Preiserhöhung im Bereich der Unterhaltsreinigung in der Höhe von 21,2 Prozent zustimmte;

die SALK der Preiserhöhung trotz durchgängig bestehender Qualitäts- und Funktionalitätsmängeln erneut zugestimmt hat;

trotz des deutlich sinkenden Mengengerüstes in der Unterhaltsreinigung, die Kosten für den externen Dienstleister im Prüfungszeitraum annähernd gleichblieben.

Insgesamt kritisiert der LRH, dass das Vorgehen der SALK in den Vertragsverhandlungen mit dem externen Dienstleister im Jahr 2015 und den damit verbundenen Preiserhöhungen samt Verzicht auf Forderungen von mehr als einer Million Euro nicht dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entspricht.

Mängel der Vergabe

Im Jahr 2015 schloss die SALK mit dem externen Reinigungsdienstleister und dem Dienstleister für das Patientenservice Zusatzvereinbarungen ab. Nach Ansicht des LRH stellen diese eine wesentliche Vertragsänderung dar, die eine Neuausschreibung erforderlich gemacht hätten: Durch die Änderung des Preisgefüges und den Forderungsverzicht wurde das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrags gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung zugunsten des externen Reinigungsdienstleisters geändert. Dies gilt sinngemäß auch für das Patientenservice. Der Umfang der Preiserhöhungen, ohne Änderung der Leistungsinhalte, stellt nach Ansicht des LRH einen klaren Verstoß gegen die Grundsätze des Vergaberechts dar.

Zudem vereinbarte die SALK die jeweiligen Preiserhöhungen mit den jeweiligen Dienstleistern und nicht mit der Arbeitsgemeinschaft. Im Sinne des Vergaberechts handelt es sich dabei um Neuverträge, die eines eigenen Vergabeverfahrens bedurft hätten.

Weiters kritisiert der LRH, dass die SALK im Sinne eines funktionierenden Risikomanagements bei eventuellen Mängeln der Leistungserbringung im Reinigungsbereich unzureichend vorbereitet war.


Quelle: Land Salzburg



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