Landesrechnungshof prüfte Marktgemeinde Straßwalchen

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29 Apr 15:58 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Grobe Mängel bei Gebarung der Verfügungsmittel des Bürgermeisters und seiner Stellvertreter festgestellt

(LK) Bei der Überprüfung der Verfügungsmittel für den Bürgermeister und seiner Stellvertreter in der Marktgemeinde Straßwalchen in den Jahren 2016 bis Mitte Dezember 2018 stellte der LRH (Landesrechnungshof) grobe Mängel fest.

Die mit Beschluss von der Gemeindevertretung zur Verfügung gestellten Beträge an Verfügungsmittel wurden jährlich überschritten. Teilweise erfolgte keine Beschlussfassung von der Gemeindevertretung für Verfügungsmittel. Die Aufzeichnungen über die Abrechnung der Verfügungsmittel erfolgten unterschiedlich. Die Nachweise der Ausgaben wurden zum überwiegenden Teil nur durch Eigenbelege, aus welchen die Verwendungen bzw. die Empfänger der Ausgaben nicht hervorgingen, erbracht.

Das Verhalten der handelnden Personen lässt auf ein geringes Verantwortungsbewusstsein schließen. Der LRH erwartet von den handelnden Personen ein deutlich höheres Verantwortungsbewusstsein. Der Hinweis, dass alle Beteiligten „im besten Wissen und Gewissen“ oder „im guten Glauben“ gehandelt hätten, legitimiert rechtswidriges Verhalten nicht.

Bürgermeister benötigen Leitfaden für Verfügungsmittel

Der LRH befürwortet einen Ausbau der Personalressourcen der Aufsichtsbehörde, um auch diesen Bereich angemessen beobachten zu können. Da es sich um Steuergeld handelt, sollte für die Träger einer öffentlichen Funktion die lückenlose Dokumentation der Ausgaben höchste Priorität darstellen. Ein Leitfaden für die Verwendung und Dokumentation der Verfügungsmittel soll ausgearbeitet werden.


Quelle: Land Salzburg



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