Landesnaturschutz- und Umweltreferenten tagten in Graz - Einstimmige Anträge zu Kernkraft und Glyphosat

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Foto: Land Steiermark/ Gründl
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30 Jun 10:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LR.in Schaar: Atomkraftwerk Krško abermals in der Kritik - Kärntner Anträge zu den Themen Glyphosat und Mikroplastik beschlossen

Klagenfurt (LPD). Ein bestimmendes Thema der heute, Freitag, in Graz stattgefundenen Konferenz der Landesnaturschutz- und Umweltreferentinnen und -referenten waren die umstrittenen Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken in österreichischer Grenznähe. Für das Kernkraftwerk Krško wurde einmal mehr eine verpflichtende, grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die geplante Laufzeitverlängerung um 20 Jahre gefordert und per Antrag beschlossen. Umweltlandesrätin Sara Schaar: "Das Kernkraftwerk Krško ist immer wieder Gegenstand bilateraler Diskussionen, da es aus mehreren Gründen ein großes Sicherheitsrisiko birgt - einerseits aufgrund seines Alters, es wurde in den 70er-Jahren erbaut und ursprünglich auf 40 Jahre Laufzeit ausgelegt. Das heißt, dass der Betrieb spätestens 2023 enden müsste. Slowenien möchte aber einen Langzeitbetrieb bis 2043 durchsetzen."

Neben Sicherheitsbedenken aufgrund des Reaktoralters, hat Krško auch das höchste Erdbebenrisiko aller europäischen Kernkraftwerke: "Krško befindet sich in einer der seismisch aktivsten Zonen Europas - das ist ein alarmierender Umstand, der berücksichtigt werden muss", betont Schaar. "Aus unserer Sicht führt an einer grenzüberschreitenden UVP kein Weg vorbei." In dem heute beschlossenen Antrag wird die Bundesministerin ersucht, eine verpflichtende, grenzüberschreitende UVP bei Anträgen auf Laufzeitverlängerungen und eine Begrenzung von Laufzeiten mit einer Höchstgrenze von 40 Jahren für Kernkraftwerke in der EU und der Schweiz einzufordern und auf Grundlage der Espoo-, Aarhus-Konventionen und der UVP-Richtlinie die Einbringung von Beschwerden zu prüfen.

Einstimmig beschlossen wurde auch der von Kärnten eingebrachte Antrag betreffend Glyphosat. Um ein Einsatzverbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln, die im dringenden Verdacht stehen, gesundheits- und umweltschädigend zu sein, zu erreichen, hat das Land Kärnten im neuen Kärntner Landes-Pflanzenschutzgesetz bereits alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. "Die Bundesregierung hat einen Endbericht betreffend einer nationalen Machbarkeitsstudie zum Ausstieg von Glyphosat in Auftrag gegeben - dieser sollte eigentlich seit März 2019 vorliegen", berichtet Schaar. Kärnten fordert die Bundesministerin auf, die Ergebnisse vor einer öffentlichen Präsentation offen zu legen und über die weiteren geplanten Schritte zu berichten. "Es ist dringend an der Zeit, Glyphosat österreichweit zu verbieten. Neben den gesundheitlichen Auswirkungen steht es auch wegen seiner negativen Folgen für die Umwelt in der Kritik - so hat die jahrzehntelange Anwendung bereits die Artenvielfalt im ländlichen Raum reduziert."

Ebenfalls beschlossen wurde der Antrag Kärntens betreffend Vermeidung von Mikroplastik. "Mikroplastik gehört nicht in die Umwelt - darüber wurde über Antrag Kärntens bereits in den vergangenen Jahren bei Umweltkonferenzen diskutiert. Die Bundesregierung wurde bereits damals aufgefordert, zu untersuchen, welche Quellen und in welchem Ausmaß Mikroplastik in die Umwelt gelangt und zu prüfen, wie auf EU-Ebene ein Ausstieg aus primärem Mikroplastik in Produkten erwirkt werden kann", so Schaar. "Jetzt möchten wir wissen, welche Maßnahmen vom Nachhaltigkeitsministerium zwischenzeitlich getroffen worden sind, denn: Mikroplastik ist ein wachsendes Problem, das auf nationaler und EU-Ebene gelöst werden muss", fordert die Umweltreferentin mit Nachdruck. "Mikroplastik ist in fast allen Bereichen der Umwelt zu finden - es betrifft nicht nur die Meere, sondern auch unsere Seen und Flüsse", so Schaar. Von dort würden die wasserunlöslichen und schwer abbaubaren Mikroplastikteilchen - man unterscheidet zwischen primärem Mikroplastik (Plastikteilchen in Produkten, Reifenabrieb oder Mikrofasern aus dem Abrieb der Kleidung) und sekundärem Mikroplastik (Abbauprodukte von Kunststoffteilen) - als Schadstoffe in die Nahrungskette gelangen.




Quelle: Land Kärnten



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