Wien: Landeshauptmann Ludwig unterzeichnete Sonderregelung für das Offenhalten von Verkaufsstellen am 19. Dezember 2021 in Wien

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Landeshauptmann Ludwig unterzeichnete Sonderregelung für das Offenhalten von Verkaufsstellen am 19. Dezember 2021 in Wien
Foto: C.Jobst/PID
12 Dez 13:00 2021 von Redaktion International Print This Article

Nach Einigung der Sozialpartner gilt die einmalige Sonntagsöffnung im Handel am letzten Adventwochenende von 10 bis 18 Uhr

„Eine Einigung der Sozialpartner war für mich die Voraussetzung dafür, dass ich als Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien, die für die einmalige Sonntagsöffnung notwendige Verordnung auf den Weg bringe. Ich freue mich, dass die in Wien gelebte Sozialpartnerschaft gerade jetzt in Krisenzeiten ihre Qualität beweist und eine einmalige Öffnung des Handels in Wien am 19. Dezember möglich ist. Ich danke Barbara Teiber, der Vorsitzenden der Gewerkschaft GPA, und dem Präsidenten der Wirtschaftskammer Wien, Walter Ruck, für die produktive Zusammenarbeit. Stabilität und Sicherheit sind die Faktoren, die unsere Stadt, trotz aller coronabedingten Herausforderungen, auszeichnen. Gemeinsam mit der Sozialpartnerschaft werde ich diesen Weg der Sicherheit fortsetzen, um Wien und seine Bewohnerinnen und Bewohner sicher durch die Pandemie zu führen“, betonte Stadtchef Michael Ludwig bei der Unterzeichnung der notwendigen Verordnung.

Mit dieser Verordnung des Landeshauptmannes von Wien dürfen am Sonntag, dem 19. Dezember, „Verkaufsstellen (…) zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr offen gehalten werden“. Durch diese einmalige Sonderregelung wird jenen Handelsbetrieben, die während des Lockdowns nicht öffnen durften, die Möglichkeit gegeben, an diesem letzten Adventwochenende ihre Geschäfte auch am Sonntag zu öffnen. Die Verordnung wird auf Grundlage der vorangegangenen Einigung der Sozialpartner*innen erlassen. Dafür haben die Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Handel, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Handel, gemäß § 12a des Arbeitsruhegesetzes – ARG einen Zusatzkollektivvertrag, der die zulässige Beschäftigung für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben für diesen Zeitraum regelt, abgeschlossen.

„Es freut mich sehr, dass wir eine schnelle, sozialpartnerschaftliche Lösung erzielen konnten und damit die Geschäfte in Wien am Sonntag, dem 19.12. aufsperren dürfen. Dadurch bekommt der stationäre Handel die Chance, zumindest einen Teil des Ausfalls durch den jüngsten Lockdown zu kompensieren. Gemeinsames über Trennendes zu stellen, ist vor allem in der Krise besonders wichtig. Der Wiener Weg der Zusammenarbeit, den wir schon länger beschreiten, bewährt sich einmal mehr“, sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.

„Dass die Stadt Wien die einmalige Einigung der Sozialpartner zur Öffnung der Geschäfte am vierten Adventsonntag in einer Ausnahmesituation aufgreift, begrüßen wir“, so die Vorsitzende der Gewerkschaft GPA, Barbara Teiber. Sie betont aber gleichzeitig: „Alle Bestrebungen für eine weitere Sonntagsöffnung im Handel lehnen wir strikt ab, an unserer Haltung zum arbeitsfreien Sonntag hat sich nichts geändert. Wir sind froh, uns darauf verlassen zu können, dass mit Bürgermeister Michael Ludwig an der Spitze der Stadtregierung das Bedürfnis der Handelsangestellten nach einem freien Sonntag weiterhin Priorität hat.“ (Schluss)


Quelle: Stadt Wien



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