LRin Zoller-Frischauf - „AlleinerzieherInnen beim Covid-ArbeitnehmerInnen-Fonds berücksichtigt und anspruchsberechtigt“

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Familienlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf
Foto: Land Tirol
03 Apr 08:00 2020 von Redaktion International Print This Article

Keine Kürzung oder Rückforderungen im Familienbereich wegen COVID-19.

„Insbesondere AlleinerzieherInnen sind in unserer Gesellschaft stark gefordert und müssen Job, Kinderbetreuung und Haushalt unter einen Hut bekommen. Die aktuelle Situation verschärft dies nochmals. Aus diesem Grund ist diese Gruppe auch beim Covid-ArbeitnehmerInnen-Fonds des Landes explizit berücksichtigt und anspruchsberechtigt“, betont Familienlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf.

In Tirol gebe es rund 22.900 Ein-Eltern-Familien mit Kindern, davon 7.200 mit Kindern unter 15 Jahren. Sehr viele AlleinerzieherInnen seien aktuell im Job doppelt und dreifach gefordert. Zusätzlich gebe es eine gänzlich neue Situation im Hinblick auf die Kinderbetreuung innerhalb der Familie, weil die Großeltern, die oftmals eine wichtige Stütze in der Kinderbetreuung sind, in der aktuellen Gesundheitskrise ausfallen. „Aus diesen Gründen müssen wir hier handeln und Härtefälle seitens des Landes abfedern“, betont LRin Zoller-Frischauf und verweist in diesem Zusammenhang auf die ab 6. April mögliche Antragstellung beim Covid-ArbeitnehmerInnen-Fonds.

Keine Kürzung oder Rückforderungen im Familienbereich wegen COVID-19

Generell sei festzuhalten, dass FördernehmerInnen, die eine Zusage für eine Förderung erhalten haben, keine Reduzierung der Förderung zu befürchten haben, wenn sie auf Grund der Auswirkungen der Corona-Krise gewisse Fördervoraussetzungen derzeit nicht erfüllen können. „Fristen, die auf Grund der Ausnahmesituation nicht eingehalten werden können, werden bei Vorlage von Begründungen unkompliziert angepasst“, erklärt die Familienlandesrätin.

Dies gelte sowohl für die Nachreichung von Unterlagen im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Antrages sowie für jene Unterlagen, die für die Auszahlung notwendig sind. Auch beim Kinderbetreuungszuschuss des Landes werde man trotz Schließung der Betreuungseinrichtungen aufgrund der aktuellen Schutzmaßnahmen die Zuschüsse weder einstellen noch zurückfordern. „Es muss lediglich die weitere bzw. fortlaufende Zahlung der Betreuungskosten nachgewiesen werden“, stellt LRin Zoller-Frischauf klar und weiter:

„Sollten sich bei Institutionen im Familienbereich finanzielle Engpässe ergeben, werden die individuellen Anliegen geprüft und gemeinsam mit den FörderungsnehmerInnen Lösungen – wie etwa eine Anpassung der Zahlungsmodalitäten – vereinbart“, so die Familienlandesrätin abschließend.


Quelle: Land Tirol



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