LR Tratter: ,,Illegaler Freizeitwohnsitznutzung muss Riegel vorgeschoben werden!“

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Foto:Land Tirol/Brandhuber
04 Feb 08:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Kontrollorgan zur Unterstützung der Gemeinden geplant

Seit Mai des Vorjahres sind Personen, die in Tirol eine Immobilie zu Freizeit- und Erholungszwecken nutzen und damit nicht dauerhaft wohnhaft sind, dazu verpflichtet, eine Freizeitwohnsitzabgabe zu entrichten. Um die Tiroler Gemeinden bei der Ermittlung von Freizeitwohnsitznutzungen bestmöglich zu unterstützen, plant Gemeindelandesrat Johannes Tratter gemeinsam mit Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf den Einsatz eines Kontrollorgans.

„Um der illegalen Freizeitwohnsitznutzung in Tirol einen Riegel vorzuschieben, braucht es auch neue Vorgangsweisen. Die Novelle im Tiroler Raumordnungsgesetz sowie das Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz waren wesentliche Schritte in die richtige Richtung. Nun stellt sich Gemeinden oft die Frage, wie sie Freizeitwohnsitze effektiv und effizient eruieren können. Zur Unterstützung der Gemeinden sollen vom Land Tirol gemeinsam mit dem Gemeindeverband in Zukunft Kontrollorgane eingesetzt werden. Diese können von Seiten der Gemeinden angefordert werden, um bei konkreten Verdachtsfällen direkt vor Ort Erhebungen durchzuführen. So sollen illegale Freizeitwohnsitznutzungen gezielt ermittelt werden können. Die rechtlichen Voraussetzungen dazu werden derzeit geprüft“, erklären LR Tratter und Verbandspräsident Schöpf unisono.

Datenaustausch für Verdachtsfeststellung

Eine Möglichkeit, einen Freizeitwohnsitz ausfindig zu machen, umfasst die Analyse des Energieverbrauchs. Die gesetzliche Regelung für den Datenaustausch zwischen Behörden und den Energieversorgern soll im Februarlandtag beschlossen werden. „Strom- sowie Wasserverbrauch sind ausschlaggebend für die Feststellung eines Anfangsverdachtes für eine illegale Freizeitwohnsitznutzung“, so Schöpf. „Die neue Regelung macht es künftig möglich, in begründeten Verdachtsfällen wichtige Informationen von Seiten des Energieversorgers zu erhalten. Mit dem Einsatz von Kontrollorganen setzen Land und Gemeindeverband zudem einen weiteren wesentlichen Schritt gegen die illegale Freizeitwohnsitznutzung“ so LR Tratter abschließend.


Quelle: Land Tirol



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