LR Steinkellner - Neuer Förderleitfaden für Mikro-ÖV

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Oberösterreich

10 Apr 07:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Unter dem Begriff Mikro-ÖV werden bedarfsorientierte Verkehre mit Voranmeldung (Telefon, App etc.) zusammengefasst, die im ländlichen Raum oder in Stadt-Umlandregionen das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs sinnvoll ergänzen und ein zusätzliches, alternatives Mobilitätsangebot darstellen. Das Infrastrukturressort des Landes Oberösterreich hat einen neuen „Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre (Mikro-ÖV)“ entwickelt und in diesem Zusammenhang die finanzielle Unterstützung bzw. Förderung auf neue Füße gestellt.

Unter dem Begriff Mikro-ÖV werden bedarfsorientierte Verkehre mit Voranmeldung (Telefon, App etc.) zusammengefasst, die im ländlichen Raum oder in Stadt-Umlandregionen das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs sinnvoll ergänzen und ein zusätzliches, alternatives Mobilitätsangebot darstellen. Das Infrastrukturressort des Landes Oberösterreich hat einen neuen „Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre (Mikro-ÖV)“ entwickelt und in diesem Zusammenhang die finanzielle Unterstützung bzw. Förderung auf neue Füße gestellt.

„Diese Form der Nahmobilität ist keine Konkurrenz zum öffentlichen Linienverkehr wie Bahn oder Bus. Vielmehr soll hiermit ein weiteres, unterstützendes Mobilitätsangebot geschaffen werden, das verschiedene Mobilitätsbereiche miteinander vernetzt“, so Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.

Bereits seit Jahren existieren in einigen Gemeinden Oberösterreichs solche Mikro-ÖV Systeme, welche hauptsächlich in Form von Anrufsammeltaxis betrieben werden. Weil diese Form der bedarfsorientierten Nahmobilität stets größeren Anklang findet, steht eine Vielzahl von ähnlichen (vor allem gemeindeübergreifenden) Projekten in Vorbereitung bzw. Ausarbeitung. Das Grundkonzept der Förderung wurde so angelegt, dass vor allem effiziente Mikro-ÖV-Projekte einen Zuschuss erhalten sollen. Der jeweilige Betreiber wird weitestgehend dazu angehalten, die Anzahl der beförderten Personen (Besetzungsgrad) und die Gesamtkosten zu optimieren.

Ebenso wurde darauf Bedacht genommen, dass sich der jeweilige finanzielle Zuschuss anlog an der jährlich neu erstellten Finanzkraft-Kopfquote für alle oberösterreichischen Gemeinden orientiert. Somit erhalten im Vergleich schlechter situierte Gemeinden eine tendenziell höhere Förderung.

„Mit dem Micro-ÖV zum Bahnhof und von dort in die Arbeit. Das ist nur ein Szenario, wie man dieses Mobilitätssystem effizient im Alltag nutzen kann. Bedingt durch die demografische Entwicklung in unseren ländlichen Regionen hat der Einsatz von Micro-ÖV-Systemen aber nicht nur eine Mobilitäts- sondern auch einen wichtige soziale Komponente“, so Steinkellner.

Der „Förderleitfaden des Landes Oberösterreich für bedarfsorientierte Verkehre (Mikro-ÖV)“ ist rückwirkend ab 1. Jänner 2020 gültig und ist auf der Homepage des Landes Oberösterreich jederzeit abrufbar.


Quelle: Land Oberösterreich



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