Kärnten: LR Schuschnig: Möchte Beitrag leisten, damit Menschen mit Behinderung weniger Barrieren beim Umstieg auf Elektromobilität haben – Gesetzliche Regelung vorgelegt, Kärnten wird damit Vorreiter

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Foto: Büro LR Schuschnig
17 Feb 20:00 2021 von Redaktion International Print This Article

Klagenfurt (LPD). Die Zahl der Elektrofahrzeuge nimmt im Alltag immer mehr zu. Besonders für Menschen mit Behinderung gibt es jedoch noch zu viele Hürden, um Elektromobilität zu nutzen. „Bislang gibt es zu wenig Parkplätze, die für Menschen mit Behinderung reserviert sind und auch die Möglichkeit zur Aufladung bieten. Das muss sich ändern. Wir wollen in Kärnten ein Beispiel setzen und die chancengleiche Nutzung der Elektromobilität verbessern“, gibt Mobilitätslandesrat Sebastian Schuschnig heute, Mittwoch, bekannt. Dafür wurde eine Änderung der Kärntner Bauvorschriften vorgelegt.

Künftig soll, wenn die Errichtung eines E-Ladepunktes gesetzlich vorgeschrieben ist, dieser so platziert sein, dass er auch vom Stellplatz, der für Menschen mit Behinderungen vorzusehen ist, erreichbar ist. Das betrifft insbesondere öffentliche Parkplätze und große Betriebe wie Einkaufszentren und Supermärkte. Sind mehrere Ladepunkte zu errichten, ist mindestens ein Ladepunkt so anzuordnen, dass er einem PKW-Stellplatz für Personen mit Behinderungen dient. „Damit soll der Umstieg auf das Elektroauto für Personen mit Behinderungen leichter möglich werden“, so der Landesrat.

Bereits mehrfach hatten der Österreichische Behindertenrat, der die Interessen von insgesamt 1,4 Mio. Menschen mit Behinderung und 80 Verbände vertritt, sowie der ÖZIV auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hingewiesen. „Für die Zukunft von Menschen mit Behinderungen ist es ein weiterer wichtiger Schritt in die Gleichstellung. Danke an das Land Kärnten, dass unser Anliegen hier berücksichtig wird. Mit diesem Schritt übernimmt Kärnten die Vorreiterrolle in der E-Mobilität in Österreich“, sagt der Präsident des ÖZIV Landesverbandes Kärnten, Rudolf Kravanja. Der Änderungsentwurf der Bauvorschriften ist nun bis Anfang März in Begutachtung und soll dann zügig beschlossen und umgesetzt werden.

Bereits gesetzlich verankert ist in Kärnten dagegen die verpflichtende Berücksichtigung der Elektromobilität bei Bauprojekten. Diese Änderung der Kärntner Bauvorschriften wurde im Dezember 2020 im Landtag beschlossen. Bei jeder Neuerrichtung und auch bei größeren Renovierungen von Betriebsgebäuden, wie etwa Kaufhäusern, die über mehr als zehn Stellplätze verfügen, muss nun mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Auch für Wohnhäuser mit mehr als zehn Stellplätzen ist mittlerweile gesetzlich vorgesehen, dass für jeden Stellplatz die Leitungsinfrastruktur, nämlich die Schutzrohre für Elektrokabel, errichtet werden. „Wir sind mitten im Umstieg auf Elektro- und Wasserstoffmobilität. Gerade im städtischen Verkehr wird der Elektroantrieb eine führende Rolle haben. Dafür braucht es aber auch die nötige Ladeinfrastruktur. Das muss bereits beim Neubau berücksichtig werden,“ sagt Schuschnig.


Quelle: Land Kärnten



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