LR Rauch: E-Bikes werden vorsteuerabzugsfähig

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Foto: E Bike / Symbolbild
16 Okt 11:14 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

„Langjährige Forderung des Landes umgesetzt. Steuern sparen und Gesundheit und Klimaschutz gewinnen“

Bregenz (VLK) – Betriebe die Dienst-E-Bikes anschaffen, können ab dem kommenden Jahr die Vorsteuer zurückholen. Außerdem wird in der Ende September vom Nationalrat beschlossenen Steuerreform die Klarstellung in Aussicht gestellt, dass die private Nutzung von Dienstfahrrädern nicht steuerlich geltend gemacht werden muss. „Damit wurde eine langjährige Forderung des Landes umgesetzt“, freut sich Mobilitätslandesrat Johannes Rauch.

Die Anschaffung von Dienst-E-Bikes werden mit Jahreswechsel steuerlich begünstigt, da vorsteuer-abzugsfähig. „Investitionen in diesen Fuhrpark werden für die Unternehmen somit deutlich attraktiver“, stellt der Landesrat fest. Eine in Vorarlberg bereits von vielen Arbeitgebern praktizierte Möglichkeit, die Nutzung eines hochwertigen E-Bikes für den Arbeitsweg erschwinglich zu machen, besteht in einer Art Mietkauf-Variante für Dienst-E-Bikes: Unternehmen stellen ihrern Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dienst-E-Bikes zur Verfügung, die auch für private Fahrten genutzt werden können. Die Mitarbeitenden bezahlen für die private Nutzung einen monatlichen Kostenbeitrag, der direkt vom Nettogehalt abgezogen wird. Am Ende des Zeitraums, nach dem das Dienst-Rad für das Unternehmen wertmäßig abgeschrieben ist – z.B. nach vier oder fünf Jahren - können die Räder für einen sympbolischen Restbetrag von den Mitarbeitern erworben werden. Details zur Nutzung und Wartung der Räder werden in einer Nutzungsvereinbarung geregelt. Darin wird auch festgehalten, dass das Fahrrad insbesondere für die Fahrt zur Arbeit und dienstliche Wege eingesetzt werden soll.

Ebenfalls erfreulich ist die nun in der Folge zu erwartende Klarstellung, dass die private Nutzung von Dienstfahrrädern nicht als Sachbezug versteuert werden muss. Vereinfacht ausgedrückt wird das heißen, so Rauch: „Man spart Steuern, aber nicht an der Gesundheit“.

Langjährige Forderung: Vorrang für umweltfreundliche Mobilität

Landesrat Rauch freut sich über diese steuerliche Begünstigung für umweltfreundliche Mobilität: „Damit wurde eine langjährige Forderung des Landes erfüllt, die wir mehrfach dem Bund gegenüber kommuniziert haben. Unterstützung haben wir auch durch entsprechende Beschlüsse der Landesklimaschutzreferenten- und Landesverkehrsreferentenkonferenz erhalten.“

Das Mobilitätstelefon des Energieinstituts bietet Betrieben kostenlose Unterstützung bei der Umsetzung von Dienstrad-Modellen: Telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 12 Uhr unter +43 5572 31 202-111 oder per E-Mail unter: [email protected].


Quelle: Land Vorarlberg



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