LH Wallner - Weniger Bürokratie, einfachere Verwaltung

Slide background
Vorarlberg

21 Jun 11:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Zahlreiche Schritte bei Verwaltungsreform und Bürokratieabbau gesetzt; konsequenter Kurs wird fortgesetzt; Endbericht zu „Zukunft der Verwaltung“ an Landtag übermittelt

Bregenz (VLK) – Bürokratiestopp und Verwaltungsvereinfachung bleiben erklärte Landesziele, wie ein Blick auf das umfangreiche Gesetzgebungsprogramm und die Maßnahmen des Landes in den vergangenen Jahren zeigt. Vorarlberg ist schon das Land mit der effizientesten Verwaltung in Österreich und diese Position wolle man halten bzw. ausbauen: „Für Vorarlberg setzen wir den eingeschlagenen Weg fort und sorgen im eigenen Zuständigkeitsbereich auch weiterhin für Vereinfachungen und Erleichterungen", betont Landeshauptmann Markus Wallner.

Bezüglich Bürokratieabbau und Deregulierung wird Vorarlberg an seinem konsequenten Kurs festhalten, kündigt Wallner an: „An der Vereinfachung von Regeln und Normen und an der Beseitigung bürokratischer Hürden, die Bürgerinnen und Bürger sowie die heimische Wirtschaft belasten, wird von Regierungsseite mit aller Kraft weitergearbeitet". Man betrachte Verwaltungsreform und Bürokratieabbau als laufende Prozesse.

Wallner erinnert daran, dass man bei diesem Thema nicht bei Null starte, sondern schon mit einem gewissen Vorsprung ins Rennen gehen. Dies belegen die am aktuellsten vorliegendem Statistiken:

  • Vorarlberg bewältigt seine Aufgaben im eigenen Hoheitsbereich mit dem im Ländervergleich geringsten Personalstand – 2,6 Vollzeitbeschäftigte pro 1.000 Einwohner.

  • Die durchschnittliche Einwohnerzahl pro politischer Bezirk (ohne Statutarstädte) beträgt in Vorarlberg 92.800 Einwohner. Zum Vergleich: Die Steiermark (ohne die Großstadt Graz) kommt nach der Reduzierung der Zahl ihrer Bezirkshauptmannschaften von 16 auf 12 immer noch auf durchschnittlich 79.000 Einwohner pro Bezirk.

  • Vergleich der Rechnungsabschlussdaten durch das Institut für Verwaltungsmanagement in Innsbruck aus 2013: Gesamtausgaben pro Einwohner in Vorarlberg nach OÖ am zweitniedrigsten. Ausgaben für Amt der Landesregierung liegen im Österreichschnitt bei 200 € pro Einwohner, in Vorarlberg bei 161€.

Legistische Maßnahmen

In den vergangenen Jahren habe man etwa zahlreiche Maßnahmen im legististischen Bereich umgesetzt, um Vorarlbergs Vorsprung weiter zu halten.

Mit Jahresbeginn 2018 ist das neue Gesetz zur weiteren Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung in Kraft. Mit ihm wurden auf einen Schlag insgesamt 21 Gesetze geändert, ein Rechtsbereinigungsgesetz erlassen und fünf Gesetze aufgehoben.

Mit dem Deregulierungsgesetz 2017 hat das Land einen breiten Bogen in Sachen Verwaltungsmodernisierung und Bürokratiestopp gespannt: im Baurecht ist die Schlussüberprüfung entfallen, auf ausgewiesenen Campingplätzen wurde ein breiteres Tourismusangebot ermöglicht, Bewilligungsverfahren nach dem Starkstromwegerecht erleichtert. Die Gemeinden erhielten in der Organisation des Gemeindesanitätsdienstes mehr Spielraum. Mehrere Gesetze wurden überhaupt aufgehoben, insbesondere das Lichtspielgesetz, das Wohnbaufondsgesetz und das Gesetz über landwirtschaftliche Materialseilbahnen.

Mit Jahresbeginn 2017 ist die neue Bautechnikverordnung in Kraft getreten wird. Die Novelle brachte eine Reihe von Vereinfachungen und Erleichterungen, die auch kostendämpfend wirken. Neben der neuen Bautechnikverordnung wurden auch die Heimbau- und die Schulbau-Verordnung erneuert. 2015 wurden Änderungen im Baugesetz verabschiedet, die Lockerungen bei Mindestabständen und bei der Baubewilligung von PV- und Solaranlagen beinhalteten.

Spitalsbeitragsgesez

Ein großer Wurf ist im Jahr 2016 für Landeshauptmann Wallner mit der Novelle des Spitalbeitragsgesetzes gelungen, mit der von Einzelfall- auf Pauschalabrechung umgestellt wurde, was dem Land, den Gemeinden und den Krankenhäusern viel Bürokratie erspart. Zur Veranschaulichung: 2014 wurden knapp 111.000 Patienten in Vorarlberger Spitälern stationär behandelt. Für jede und jeden wurde eine Einzelabrechnung erstellt und an die Heimatgemeinde übermittelt. Künftig gibt es pro Gemeinde nur noch eine Pauschalabrechnung.

Neben den gesetzlichen Maßnahmen konnten auch im Vollzug Erleichterungen umgesetzt werden. Vor allem bei der Allergen-Verordnung konnten Verbesserungen erreicht werden.

Eigenen Handlungsbereich optimieren

Konsequent vorangetrieben wird auch der Verwaltungsentwicklungsprozess „Zukunft der Verwaltung“. Insbesondere die Überarbeitung der Aufgabenverteilung zwischen Land und Bezirkshauptmannschaften stand dabei im Fokus.

Bezirkshauptmannschaften bleiben Visitenkarte der Verwaltung

Die Bezirkshauptmannschaften sind regionale Dienstleistungszentren mit einem umfassenden hochwertigen Angebot an Beratung und Unterstützung in vielen Lebensbereichen. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen gleichermaßen. Eine organisatorische Überprüfung stellte fest, dass die Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften effizient und bürgernah arbeiten. Verbesserungen in Teilbereichen, etwa durch bezirksübergreifende Zusammenarbeit oder Bündelung der Aufgaben in Kompetenzzentren, werden und wurden umgesetzt. „Die Bezirkshauptmannschaften sind und bleiben die Visitenkarte der Verwaltung“, betont Landeshauptman Markus Wallner.

Die Bezirkshauptmannschaften sind die zentrale Anlaufstelle für Verwaltungsangelegenheiten in einer Vielzahl von Aufgaben sowohl im Bereich der Bundes- bzw. Sicherheitsverwaltung als auch der Landesverwaltung. Ihre besondere Bedeutung liegt in der unmittelbaren Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern, durch kurze Behördenwege und ihrer raschen Erreichbarkeit. Pro Tag gibt es – regional etwas unterschiedlich – im Schnitt ca. 330 persönliche Kundenkontakte je BH. Die heimischen BHs brauchen den Bundesländervergleich hinsichtlich Größe und Effizienz nicht zu scheuen: Vorarlbergs Bezirkshauptmannschaften liegen mit durchschnittlich 97.935 Einwohnern deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 72.694 Einwohnern (ohne Statutarstädte). „Aus der Größe ergeben sich Kostenvorteile. Wir sehen somit keinen Grund, die Zahl der Bezirkshauptmannschaften in Frage zu stellen“, sagt der Landeshauptmann.

Fortlaufende Modernisierung

Bereits in den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Modernisierungsmaßnahmen an den BHs getroffen – beispielsweise durch die Einrichtung von Kundenservicestellen. Diese bringen etliche Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger mit sich: Soforterledigungen, kundenfreundliche Wartezonen, kurze Wege, Erweiterung der Ansprechpartner und Ausdehnung der Öffnungszeiten.

Nach der Zusammenführung der Agrarbezirksbehörde und der Landwirtschaftsabteilung erfolgte mit der Neustrukturierung der Forstverwaltung der nächste Schritt, führt Wallner aus: "Die bisher bestehenden vier Bezirksforstbehörden werden auf zwei Behördenstellen – eine Behördenstelle Süd für die Bezirke Bludenz und Feldkirch und eine Behördenstelle Nord für die Bezirke Bregenz und Dornbirn – konzentriert.

Struktur einer „Muster-BH“

Gerade im eigenen Umfeld werde man auch in den kommenden Jahren im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und auch der Wirtschaft an einer Weiterentwicklung der BHs arbeiten, ohne dabei aber ihre Vorteile wie Bürgernähe, Ortskenntnis, Geschwindigkeit bei Verfahren etc. zu vergessen. Man arbeite an der Entwicklung eine Muster-Bezirkshauptmannschaft, die sich in drei Aufgabenbereiche gliedert:


Zum Kernbereich jeder Bezirkshauptmannschaft zählen jene Abteilungen, die überwiegend behördlich tätig sind. Hier sind große Fallzahlen mit hohem persönlichem Kundenkontakt prägend bzw. sind gute Ortskenntnisse zur Aufgabendurchführung besonders wichtig. Grundsätzlich gilt, dass Aufgaben so nah als möglich bei den Bürgerinnen und Bürgern erbracht werden sollen. In den sogenannten Fachdiensten kann es im Hinblick auf Effizienz und Qualität der Leistungserbringung zweckmäßig sein, sie an einem Standort (entweder beim Amt der Landesregierung oder an einer Bezirkshauptmannschaft) zu bündeln. Dadurch ergeben sich Vereinfachungen wie z.B. bessere Vertretungsregelung oder Aufbau von spezialisiertem Fachwissen. Als dritter Bereich sind die zentralen Dienste zu nennen, die der Organisation nach Innen dienen.

Neben kleineren strukturellen Anpassungen werden auf den BHs künftig die neuen und vielfältigen Chancen der Digitalisierung genutzt und E-Government-Dienste weiter ausgebaut (z.B. elektronischer Identitätsnachweis). „Für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft bedeutet dies eine einfachere Antragstellung und raschere Abwicklung von Verfahren“, betont der Landeshauptmann. Bereits heute können verschiedene Anträge beispielsweise für die Zulassung zur Jagdprüfung, für die Gewährung bestimmter Sozialleistungen oder im Gewerberecht digital eingebracht werden.


Quelle: Land Vorarlberg



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg