LH Wallner: ,,2020 mit Verbesserungen im Leistungsangebot des Landes“

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Vorarlberg

29 Dez 13:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Familien stärken, leistbares Wohnen, Klimaschutz: Alle wichtigen Neuerungen auf einen Blick

Bregenz (VLK) – Mehrere für die Bürgerinnen und Bürger Vorarlbergs relevante Neuerungen und Verbesserungen treten mit Jahresbeginn 2020 in Kraft, informiert die Vorarlberger Landesregierung. Durch Indexanpassungen werden sich beispielsweise der Familienzuschuss, das Pflegekindergeld und die Mindestsicherung erhöhen. Mit weiteren Optimierungen wie z.B. einer Anhebung der Einkommensgrenzen gewinnt die Wohnbauförderung noch mehr Treffsicherheit. Dazu kommen zusätzliche, teils weitreichende Neuerungen beim Klimaschutz und in anderen wichtigen Bereichen, berichtet Landeshauptmann Markus Wallner.

Beim Familienzuschuss des Landes erhöhen sich ab dem 1. Jänner 2020 sowohl die Zuschussbeträge als auch die für die Bemessung des Zuschusses relevanten Pro-Kopf-Einkommensgrenzen. Alleinerziehende und Mehrlingsgeburten werden zudem stärker gewichtet. Künftig liegt der Familienzuschuss monatlich zwischen 50 Euro und 503 Euro, je nach Höhe des Familien-Nettoeinkommens und der Anzahl der Familienmitglieder. Damit hat die Landesregierung für den Familienzuschuss im Voranschlag 2020 rund 3,7 Millionen Euro und damit den Großteil der für familienpolitische Leistungen (ohne Kinder- und Schülerbetreuung) zur Verfügung stehenden Landesmittel reserviert. „Vorarlberg will bis 2035 chancenreichste Region für Kinder sein. Die konsequente Unterstützung unserer Familien ist dafür ein ganz entscheidender Baustein“, betont Landeshauptmann Wallner. Durch Indexanpassungen erhöht werden im neuen Jahr außerdem das Pflegekindergeld und die Mindestsicherungssätze.

Gezielter Einsatz für leistbares Wohnen
Mit den geänderten Wohnbauförderrichtlinien für die Jahre 2020/2021 verstärkt die Landesregierung noch einmal ihre Anstrengungen für leistbares Wohnen. Sowohl in der Neubau- als auch der Sanierungsförderung werden die Einkommensgrenzen angehoben, damit mehr Personen vom Angebot profitieren können. Außerdem werden die Zinsen reduziert, damit die Wohnbauförderung auch gegenüber den niedrigen Bankzinsen attraktiv bleibt. Bei der Wohnbeihilfe, mit der das Land Mietpreise für Haushalte mit geringem Einkommen abfedert, treten mit Jahresbeginn ebenfalls einige Verbesserungen in Kraft. So gilt die Teilzeitanrechnung künftig auch für Paare, bei denen ein Partner eine Ausbildung absolviert. Die Obergrenze des anzurechnenden Wohnungsaufwandes wird von 7,50 Euro (inklusive Betriebskostenanteil 1,30 Euro) auf 7,90 Euro (inklusive Betriebskostenanteil 1,50 Euro) erhöht. Zudem wird der Kreis der Anspruchsberechtigten um Studierende mit Selbsterhalter-Stipendium erweitert.

Fokus auf Leistbarkeit und Energie
In den neuen Wohnbauförderrichtlinien 2020/2021 sind auch eine Reihe zusätzlicher Impulse in Richtung Leistbarkeit und Ökologie enthalten. So wird bei Neubauprojekten der Holzfassadenbonus beispielsweise nur noch bei Verwendung von regionalem Holz gewährt und dafür um zehn Euro pro Quadratmeter Nutzfläche angehoben. Um lange Transportwege zu vermeiden, wird der Bonus für Holzfenster aus regionalem Holz um 20 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche erhöht. Als Energiespar- und Umweltboni für besonders energieeffiziente und ökologische Gebäude werden mit Jahreswechsel höhere Förderungen von 20 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche ausgezahlt. Bei mit Gas beheizten Gebäuden steigen hingegen die Anforderungen. Nach ökologischen Gesichtspunkten weiter attraktiviert wurden auch die Richtlinien im Sanierungsbereich. „Neben mehr Bezugsberechtigten geht es darum, die Zahl der Sanierungen älterer Gebäude zu steigern, um die Erreichung der Klimaschutzziele und niedrigerer Heizkosten zu unterstützen“, erläutert der zuständige Landesrat Marco Tittler.

In dem Zusammenhang führt Energielandesrat Johannes Rauch die Besteuerung des Eigenstromverbrauchs bei Photovoltaikanlagen an, die mit Jahresbeginn 2020 „endlich abgeschafft wird“. Positiv sieht der Landesrat hingegen die Erhöhung der bereitgestellten Fördermittel für Photovoltaik und Stromspeicher im Rahmen des Ökostromgesetzes (ÖGS) von 15 Millionen Euro auf 36 Millionen Euro jährlich sowie die Verlängerung der Energieförderungen mit dem „Raus aus dem Öl“-Bonus des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus. „Der Ausstieg aus fossilen Heizungssystemen hilft das Klima und unsere Umwelt zu schützen“, erläutert Landesrat Rauch.


Quelle: Land Vorarlberg



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