LH Wallner: "12,2 Millionen Euro hohe Unterstützung für unsere Gemeinden"

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Landeshauptmann Wallner
© Landespressestelle Vorarlberg
28 Dez 08:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Landesregierung hat zweite Auszahlung von "strukturstärkenden Bedarfszuweisungen" an 92 Vorarlberger Gemeinden bewilligt

Bregenz (VLK) – Als "strukturstärkende Bedarfszuweisungen" wird das Land den heimischen Gemeinden bis Jahresende noch einmal mehr als 12,2 Millionen Euro überweisen. Über den Beschluss zur Auszahlung der zweiten und zugleich letzten Rate in diesem Jahr informierte Landeshauptmann Markus Wallner. Im Rahmen dieser Finanzspritze zur strukturellen Stärkung sind heuer damit rund 24 Millionen Euro genehmigt worden. "Die Unterstützung sichert den Gemeinden den nötigen Handlungsspielraum, der zum positiven Gestalten erforderlich ist", so Wallner.


Mit den strukturstärkenden Bedarfszuweisungen werden den Gemeinden strukturelle Nachteile, welche sich aus geringer Einwohnerzahl, aus geographischer Randlage, aus dem Bestehen mehrerer Ortsteile, aus einer fehlenden Lebensmittelnahversorgung usw. ergeben, finanziell abgegolten. Zudem wird auch noch die Lücke zwischen Finanzkraft und dem rechnerischen Finanzbedarf einer Gemeinde seitens des Landes zum Großteil ausgeglichen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf kleineren Gemeinden, für welche es ungleich schwieriger ist, die in allen möglichen Bereichen anfallenden Kosten alleine zu stemmen. "Es ist ein Beitrag von vielen, um Kommunen auch abseits der Ballungszentren zu erhalten", führt Landeshauptmann Wallner aus.

Hohe Lebensqualität bewahren

Bereits im Juni dieses Jahres ist von Landesseite die erste Rate von fast 11,8 Millionen Euro überwiesen worden. Somit beläuft sich der ausbezahlte Gesamtbetrag für heuer auf rund 24 Millionen Euro. "Diese Entlastung der Kommunen ist gleichzeitig eine aktive Unterstützung beim Erhalt und weiteren Ausbau der Infrastruktur im ländlichen Raum – unsere Gemeinden können dadurch ihre hohe Lebensqualität weiter ausbauen", so Wallner abschließend.




Quelle: Land Vorarlberg



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