Tirol: LH Platter - „Covid-ArbeitnehmerInnenfonds wird auch im neuen Jahr Tirolerinnen und Tirolern zu Gute kommen“

Slide background
Tirol

16 Dez 21:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Förderperioden werden bis 30. Juni 2021 verlängert.

Inmitten der ersten Corona-Welle wurde von der Tiroler Landesregierung der Covid-ArbeitnehmerInnenfonds initiiert. Ziel war es, einkommensschwache ArbeitnehmerInnen und ihre Familien während der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen. Auf Basis eines gemeinsam getragenen Antrages beschloss die Tiroler Landesregierung nunmehr die Verlängerung dieses Förderpakets. Die vierte Förderperiode startet mit 1. Jänner 2021, die fünfte mit 1. April 2021.

„Je länger diese Pandemie andauert, desto angespannter wird die finanzielle Situation vieler Familien in Tirol. Die Angst vor Arbeitslosigkeit ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer derzeit ein alltäglicher Begleiter. Umso wichtiger ist es, dass wir sie unterstützen und ihnen im Rahmen dieser Förderung rasch und unbürokratisch unter die Arme greifen“, erklärt LH Günther Platter.

Starke Kooperation Land Tirol – Arbeiterkammer Tirol

Die Budgetmittel werden vom Land Tirol und der Arbeiterkammer Tirol zur Verfügung gestellt. „Mit dem Covid-ArbeitnehmerInnenfonds konnten wir durch die starke Kooperation mit der Arbeiterkammer Tirol innerhalb der ersten drei Förderperioden bisher bereits über 6.300 Tirolerinnen und Tiroler unterstützen. Mit der Förderung wollen wir den Betroffenen dabei helfen, ihre laufenden Lebenshaltungskosten besser abdecken zu können. Gerade für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher oder Familien, die durch die Coronakrise unverschuldet in Not geraten sind, ist das oft wesentlich für die Existenzsicherung“, betont Arbeits- und Bildungslandesrätin Beate Palfrader.

Konkret können folgende Personen um Unterstützung ansuchen: unselbständig Erwerbstätige, die zwischen 15. März 2020 und 30. Juni 2021 aufgrund der Coronakrise ihren Arbeitsplatz verloren haben, ihr Beschäftigungsausmaß verringern mussten (Kurzarbeit), ihre neue Beschäftigung nicht antreten konnten oder aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe im Krankengeldbezug sind und dadurch ein verringertes Haushaltseinkommen haben.

Weitere Infos und Link

Die Förderung ist weiterhin einkommensabhängig – das Netto-Haushaltseinkommen muss sich um mindestens 20 Prozent verringert haben. Insgesamt gab bzw. gibt es fünf Förderperioden: 15. März bis 30. Juni 2020, 1. Juli bis 30. September 2020, 1. Oktober bis 31. Dezember 2020, 1. Jänner bis 31. März 2021 und 1. April bis 30. Juni 2021. Für jede Förderperiode ist ein eigener Antrag zu stellen.

Weitere Informationen und das Antragsformular findet man unter

www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/beihilfen/formulare-unterstuetzung-covid-arbeitnehmerinnenfonds/


Quelle: Land Tirol



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg