LH Platter: ,,Ab 1. Jänner gilt verschärftes Sektorales LKW-Fahrverbot in Tirol“

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Tirol

27 Dez 22:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Dreizehn Gütergruppen von Kufstein/Langkampfen bis Ampass verboten – Ausnahmen nur mehr für die neuesten LKW

Neben den acht bereits bisher verbotenen Gütergruppen wie etwa Abfälle, Aushub, oder Rundholz dürfen ab 1. Jänner 2020 auch Papier und Pappe, flüssige Mineralölerzeugnisse, Zement, Kalk und gebrannter Gips, Rohre und Hohlprofile sowie Getreide nicht mehr mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen auf der A 12 Inntalautobahn zwischen Kufstein/Langkampfen und Ampass transportiert werden. Damit werden insgesamt dreizehn Gütergruppen vom verschärften Sektoralen Fahrverbot erfasst. Die bisherige generelle Ausnahme für LKW der Euroklasse VI wird außerdem auf die neuesten Fahrzeuge der Euroklasse VI eingeschränkt. Somit sind neben den bestehenden Ausnahmen nur mehr diese umweltschonendsten LKW, ebenso Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie sowie befristet der Ziel- und Quellverkehr auch für ältere LKW-Euroklassen vom Fahrverbot ausgenommen. Damit schaffen wir zusätzliche Kapazitäten für einen klimafreundlicheren Transport auf der Schiene.“ Durch den Ausbau des ROLA-Angebotes sollen bis Ende 2020 insgesamt 400.000 LKW pro Jahr auf die Schiene verlagert werden können.

LH Platter: „Ziel bleibt weiter Korridormaut“

„Die Grenze der Belastbarkeit ist längst erreicht. Ich will nicht tatenlos zusehen, wie Tirol weiterhin überrollt und unsere Luft ständig belastet wird. Gemeinsam mit unseren Rechtsexpertinnen und -experten haben wir daher mit Sektoralem Fahrverbot, Euroklassen-Fahrverbot und Blockabfertigungen einen Maßnahmen-Mix ausgearbeitet, um die Bevölkerung wirksamer vor der LKW-Transit-Lawine zu schützen. Ziel bleibt aber nach wie vor die Umsetzung einer Korridormaut von München bis Verona, um die Straße für den LKW-Verkehr teurer zu machen und die Frächter dazu zu bringen, die Güter auf der Schiene zu transportieren. Nur so können wir eine nachhaltige Entlastung unserer Bevölkerung erreichen“, erläutert LH Günther Platter.

LHStvin Felipe: „Mehr verbotene Güter, weniger zugelassene LKW zum Schutz der Bevölkerung – ROLA-Angebot wird ausgebaut“

Für LHStvin Ingrid Felipe ist der eingeschlagene Weg fortzusetzen: „Unser begleitendes Monitoring zeigt, dass die Verlagerungswirkung des bestehenden Sektoralen Fahrverbots aufgrund der bisherigen generellen Ausnahme der LKW der Klasse Euro VI und der fortschreitenden Flottenerneuerung überschaubar ist. Es ist zwar eine stetige Verbesserung der Luftqualität festzustellen, trotz alledem verzeichnen wir mit den schon bisher geltenden LKW-Fahrverboten und dem Luft-100er an den autobahnnahen Messstellen nach wie vor Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte. Es ist daher unsere Verpflichtung, die Fahrverbote zu verschärfen und weitere Verkehrsbeschränkungen zu erlassen, um die Bevölkerung zu schützen.“ Verkehrslandesrätin LHStvin Felipe verweist zudem auf das mit Jahresbeginn verbesserte ROLA-Angebot: „Mit dem verschärften Sektoralen Fahrverbot wird gleichzeitig die ROLA-Hochlaufphase auf der Brennerroute starten.

Ausnahmen für den Ziel- und Quellverkehr

Da neuere Schwerfahrzeuge nachweislich ein besseres Emissionsverhalten als ältere LKW haben und auch ein Anreiz für Unternehmen geschaffen werden soll, auf die beste Technologie umzurüsten, bleiben LKW der Euroklasse VI, die ab dem 1. September 2018 erstmalig zugelassen wurden, vom Fahrverbot ausgenommen. Ebenso bleibt der Ziel- und Quellverkehr mit einer zeitlich gestaffelten Bindung an bestimmte Euroklassen vom Fahrverbot ausgenommen. So sind LKW der Euroklasse IV ab 1. Jänner 2020 und LKW der Euroklasse V ab 1. Jänner 2023 vom Fahrverbot auch im Ziel- und Quellverkehr betroffen. Jene „Zone“, für die die Ausnahmen gelten, wird zum Teil befristet bis 31. Dezember 2020 in Ost-West-Richtung nach Bludenz und Feldkirch und nach Graubünden und Liechtenstein ausgeweitet, um eine vorübergehende stärkere Betroffenheit einzelner Regionen von diesen Fahrverboten zu berücksichtigen.

Link zur Verordnung im Rechtsinformationssystem RIS:

Externer Link https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000636

Informationen des Landes Tirol zu den Fahrverboten und Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L):

https://www.tirol.gv.at/umwelt/luftqualitaet/nachtfahrverbot

Informationen der Wirtschaftskammer Tirol:

Externer Link https://www.wko.at/branchen/t/transport-verkehr/Sektorales-Fahrverbot.html

Factbox für das neue Sektorale LKW-Fahrverbot ab 1. Jänner 2020:

Güterklassen, für die das Sektorale Fahrverbot schon bisher gegolten hat:

1. alle Abfälle, die im Europäischen Abfallverzeichnis aufgenommen sind
2. Steine, Erden und Aushub
3. Rundholz und Kork
4. Kraftfahrzeuge der Ober- und Untergruppen L1e, L2e, L3e, L4e, L5e, L6e, L7e, M1, M2 und N1 im Sinn des § 3 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967
5. Nichteisen- und Eisenerze
6. Stahl, ausgenommen Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen
7. Marmor und Travertin

Güterklassen, für die das Sektorale Fahrverbot ab dem 1. Jänner 2020 neu gilt:

1. Papier und Pappe
2. flüssige Mineralölerzeugnisse
3. Zement, Kalk und gebrannter Gips
4. Rohre und Hohlprofile
5. Getreide


Quelle: Land Tirol



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