LHStv. Schnabl informierte zu Konsumentenschutz und Kontrolltätigkeiten

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Niederösterreich

29 Nov 05:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

„Die Risiken beim Einkauf sind besonders in der Vorweihnachtszeit vielfältig“

Über Konsumentenschutz und Kontrolltätigkeiten informierten heute bei einer Pressekonferenz in St. Pölten LH-Stellvertreter Franz Schnabl, Sandra Nowak vom Verein „Pro Konsument“ und Walter Mittendorfer von der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle beim Amt der NÖ Landesregierung.

„Die Zeit des Schenkens steht wieder ins Haus. Der Weihnachtseinkauf findet online, telefonisch oder zu Fuß statt. In diesem Zusammenhang gibt es viele Risiken und Tücken. Unterstützung kommt für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher vom Verein ‚Pro Konsument‘“, sagte Schnabl. „Zudem unterstützt die Lebensmittelkontrolle des Landes sicheres Einkaufen durch ihre Schwerpunktkontrollen. Dafür gebührt den Kontrollorganen ein herzliches Dankeschön für ihre akribische Arbeit, die es ermöglicht, gesundheitsschädliche Produkte aus dem Verkehr zu ziehen,“ so Schnabl. Für die Konsumentinnen und Konsumenten werde es immer wichtiger, bewusst und nachhaltig zu kaufen - Plastik und übermäßiges Verpackungsmaterial zu vermeiden, fair Produziertes und Regionales zu bevorzugen, hielt der LH-Stellvertreter fest.

Walter Mittendorfer von der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle informierte über Schwerpunkt-Kontrollen bezüglich Spielzeug: „Während bei den Prüfungen im Jahr 2017 hauptsächlich Unzulänglichkeiten bei der Erstellung der Konformitätserklärung festgestellt wurden, mussten 2018 gleich mehrere Aspekte aufgezeigt werden, die die Gesundheit des Verbrauchers bzw. Anwenders gefährden können. Gerade Fernost-Produkte wurden in der vergangenen Prüfperiode überdurchschnittlich beanstandet und mussten aus dem Verkehr gezogen werden“. Unter anderem seien verbotene Weichmacher, formelle Mängel und das Überschreiten der Schalldruckpegelgrenzwerte bei akustischen Spielzeugen beanstandet worden, führte er aus.

Sandra Nowak vom Verein „Pro Konsument“ hielt fest: „Das Internet, das es uns ermöglicht, bequem von der Couch zu bestellen, beherbergt auch sehr viele unseriöse Anbieter, die den vermeintlich stressfreien Kauf zum Ärgernis werden lassen. Das österreichische E-Commerce-Gütezeichen schützt aber wirksam. Zudem gilt es stets darauf zu achten, beim Bezahlvorgang eine sichere und verschlüsselte Internetverbindung zu nutzen, bei allzu gut klingenden Angeboten hellhörig zu werden und Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen regelmäßig zu prüfen, um auf etwaige unautorisierte Abbuchungen rechtzeitig reagieren zu können“, meinte Sandra Nowak. Mittlerweile werde jedes siebente Geschenk online-gekauft. Bei Online-Verträgen sei manchmal ein kostenloser Rücktritt innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen möglich, so Nowak. In den Geschäften hingegen gebe es kein gesetzliches Recht auf einen Umtausch, sagte sie. „Allerdings gewähren viele Shops die Möglichkeit eines Umtausches im Rahmen der Kundenfreundlichkeit gegen Vorlage des Kassenbons.“


Quelle: Land Niederösterreich



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