Krisenbewältigungsfonds von 4 Milliarden Euro

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Geld - Symbolbild
© martaposemuckel, pixabay.com
14 Mär 21:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Erhaltung der Liquidität, Kurzarbeit, Vermeidung von Härtefällen

Oberste Priorität hat die Sicherstellung der Gesundheit und ist, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen oder zumindest zu verlangsamen. Der Coronavirus bringt aber auch massive wirtschaftliche Auswirkungen mit sich. Unternehmen und MitarbeiterInnen haben große Sorgen, Sorgen um Arbeitsplätze, Sorgen die Geschäftsgrundlage zu verlieren, Existenzsorgen u. v. m.

Regierung und Sozialpartner haben ein Corona-Wirtschaftspaket zur Krisenbewältigung mit drei wesentlichen Zielen geschnürt. Das Gesamtmaßnahmenpaket begleitet verschiedene Unternehmen. Für Standort, Wirtschaft und Beschäftigung gilt der Zusammenhalt.

Erhalt der Liquidität von Unternehmen und Betrieben

Sicherstellung der weiteren Zahlungsfähigkeit

Unternehmen werden durch Kreditgarantien, Überbrückungsgarantien und Stundungsmöglichkeiten (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Ausfall von Mahnzinsen etc.) unterstützt, damit Arbeitsplätze erhalten werden können. Dies betrifft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, aber auch größere etablierte Unternehmen.

Aktuell gibt es Garantien für Überbrückungsfinanzierungen in Höhe von 10 Mio. Euro durch das Austria Wirtschaftsservice (aws) | Antrag stellen | +43 (0)1 501 75-0 und Haftungen in Höhe von 100 Mio. Euro für Überbrückungsfinanzierungen durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) | [email protected] | +43 (0)1 515 30-0. Mehr Informationen.

Corona Kurzarbeitsmodell

Sicherstellen von Arbeitsplätzen

Zur Sicherstellung von Arbeitsplätzen wurde eine spezielle Form der Kurzarbeit erarbeitet und mit 400 Mio. Euro dotiert. Ab Montag sollen bereits Anträge innerhalb von 48 Stunden einfach, schnell und möglichst unbürokratisch gestellt werden können. Neu ist unter anderem, dass die Arbeitszeit auf bis zu Null reduziert werden kann. Es gibt Nettoersatzraten zwischen 80 % und 90 %. Appell der Regierung: Unternehmen und Betriebe sollen vom Corona Arbeitsplatz Gebrauch machen. Anlaufstelle: Arbeitsmarktservice. Anträge sollen ab Montag, 16.03., möglich sein. Informationen folgen.

Vermeiden von Härtesfällen

Hilfe für Kleinst- und Kleinunternehmen, Familienbetrieben und Einpersonenunternehmen

Gezielte Mittel soll es für jene Unternehmen in besonders betroffenen Branchen (Gastronomie, Hotellerie, Tourismus etc.) geben, die von den übrigen Maßnahmen wie Kurzarbeit oder Garantien nicht profitieren. Direktzahlungen und Förderungen aus dem Fonds unterstützen die Kleinsten. Informationen folgen.

Kontakt

UNSERE SERVICEHOTLINE:Mag. Reinhard Hochegger | +43 664 60 872 4884 | [email protected]

CORONA HOTLINE: 1450 CORONA INFOPOINT: 0590900-4352 | [email protected]CORONA INFOPOINT DER WKO STMK: +43 (0)316 601 601 | [email protected]

Auch wir als Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung versuchen Unternehmer und Unternehmerinnen bestmöglich zu begleiten und in Abhängigkeit der sich aktuell rasant ändernden Entwicklungen und Fakten bestmöglich zu informieren. DANKE für den Zusammenhalt in dieser schwierigen Zeit! Wir sind bemüht, so gut es geht, für alle Anfragen der Grazer Wirtschaft da zu sein und werden in den nächsten Tagen über Details in der Abwicklung der Unterstützungsmaßnahmen informieren.


Quelle: Stadt Graz



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