Krško: Slowenien darf EuGH-Urteil nicht ignorieren

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
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28 Aug 05:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Umwelt-Landesrätin Schaar stellt sich klar gegen Krško-Ausbaupläne und verweist auf jüngstes EuGH-Urteil, das Kärntens Forderung nach einer grenzüberschreitenden UVP (Espoo-Konvention) bestätigt

Klagenfurt (LPD). Ganz klar gegen die Krško-Ausbaupläne Sloweniens stellt sich heute Kärntens Umwelt-Landesrätin Sara Schaar. "Es ist unverständlich, dass Slowenien am Weiterbetrieb des veralteten Atomkraftwerks Krško festhält und sogar seinen Ausbau plant - trotz Sicherheitsbedenken von Experten, massiven Protesten und des neuesten EuGH-Urteils", so Schaar.

So hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) erst kürzlich festgestellt, dass Belgien bei der Laufzeitverlängerung zweier umstrittener Atommeiler (Doel 1 und 2 bei Antwerpen) gegen Europarecht verstoßen habe. Der Weiterbetrieb hätte nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genehmigt werden dürfen und es hätte - aufgrund der Grenznähe zu den Niederlanden - auch ein grenzüberschreitendes Verfahren (Espoo-Konvention) durchgeführt werden sollen. Die Auswirkungen auf die Umwelt müssten nun, so der EuGH, nachträglich untersucht werden.

Schaar: "Slowenien darf das kürzlich ergangene Urteil des EuGH nicht ignorieren. Es bestätigt Kärntens langjährige Forderung, dass bei Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken in Grenznähe eine grenzüberschreitende UVP notwendig ist", betont die Umweltreferentin.

Über die Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken in österreichischer Grenznähe wurde zuletzt auch bei der Landesnaturschutz- und Umweltreferentenkonferenz in Graz Ende Juni diskutiert und einmal mehr eine verpflichtende, grenzüberschreitende UVP für die von Slowenien geplante Laufzeitverlängerung für das Kernkraftwerk Krško beschlossen. Darin wurde die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus aufgefordert, eine verpflichtende, grenzüberschreitende UVP bei Anträgen auf Laufzeitverlängerungen und eine Begrenzung von Laufzeiten mit einer Höchstgrenze von 40 Jahren für Kernkraftwerke in der EU und der Schweiz zu prüfen und auf Grundlage der Espoo-, Aarhus-Konventionen und der UVP-Richtlinie einzufordern.

"Die Risiken für die Bevölkerung durch das AKW Krško sind enorm - das Werk ist veraltet, störanfällig und befindet sich zudem in einer der seismisch aktivsten Zonen Europas. Es ist absolut unverständlich, dass Slowenien angesichts dieser Tatsachen Ausbaupläne wälzt. Hier braucht es ein klares Nein und einen gemeinsamen nationalen und internationalen Schulterschluss", bekräftigt Schaar. "Das EuGH-Urteil gibt uns Rückenwind - Nachbarländer müssen bei solch weitereichenden Zukunftsentscheidungen eingebunden werden."



Quelle: Land Kärnten



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