Kinder- und Jugendanwaltschaft Niederösterreich zum Thema Asylquartier Drasenhofen

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Foto: Gericht / Symbolbild
30 Nov 21:15 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

„Aus jugendrechtlicher Sicht im derzeitigen Zustand nicht geeignet“

Zum Thema „Asylquartier Drasenhofen“ stellt die Kinder- und Jugendanwaltschaft Niederösterreich unter der Leitung von Gabriela Peterschofsky-Orange fest: „Auch Jugendliche im Asylverfahren und solche mit rechtskräftig negativem Asylbescheid haben – so wie alle anderen Jugendlichen – ein Recht auf adäquate jugendgerechte Betreuung, auch wenn ihnen Fehlverhalten vorgeworfen wird.

Der Kinder- und Jugendanwaltschaft Niederösterreich ist ein entsprechendes sozialpädagogisches Konzept derzeit nicht bekannt, das Rückschlüsse auf eine passgenaue Betreuung gibt. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft war vor Ort und stellt fest, dass aus jugendrechtlicher Sicht die Betreuungseinrichtung im derzeitigen Zustand nicht geeignet erscheint. Der Stacheldraht ist jedenfalls mit Jugendrechten nicht vereinbar und unverzüglich zu entfernen. Die Jugendlichen sind bis zur Herstellung eines geeigneten Zustands zu verlegen – und muss eine geeignete Betreuung sichergestellt werden. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Niederösterreich fordert die zuständigen Stellen auf, die Einhaltung der Jugendrechte für die Jugendlichen zu gewährleisten.“


Quelle: Land Niederösterreich



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