Kandidierende Parteien für die Vorarlberger Gemeindewahlen stehen fest

Slide background
Vorarlberg

23 Feb 20:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Wahlunterlagen werden in dieser Woche an die Wahlberechtigten gesendet

Bregenz (VLK) – Die wahlwerbenden Parteien zu den Vorarlberger Gemeindewahlen 2020 sowie die kandidierenden Personen für die Bürgermeister-Direktwahlen stehen nun fest: Insgesamt 214 Parteilisten (193 waren es im Jahre 2015) treten in den 96 Vorarlberger Gemeinden zur Wahl an, 134 Personen stellen sich der Wahl zum/zur Bürgermeister/in (im Jahre 2015 waren es 132 Personen). Die Wahlunterlagen werden bis Ende Februar an die Wahlberechtigten versendet.

In den letzten Tagen wurden die eingebrachten Wahlvorschläge von den Gemeindewahlbehörden geprüft und abgeschlossen. Nun steht fest, welche Parteien und Kandidaten auf den Stimmzetteln für die Gemeindevertretungswahl und Bürgermeister-Direktwahl am 15. März 2020 stehen.

Gemeinden ohne Parteilisten (Mehrheitswahl) 14

Gemeinden mit einer Parteiliste ohne Bürgermeisterdirektwahl 16
Gemeinden mit mehreren Parteilisten ohne Bürgermeisterdirektwahl 4
Summe Gemeinden mit Parteiliste(n) ohne Bürgermeisterdirektwahl 20

Gemeinden mit nur einer Parteiliste und Bürgermeisterkandidat 13
Gemeinden mit mehreren Parteilisten und nur einem Bürgermeisterkandidat 12
Gemeinden mit mehreren Parteilisten und mehreren Bürgermeisterkandidaten 37
Summe der Gemeinden mit Parteilisten und Bürgermeisterdirektwahl 62

Gesamtzahl der Parteilisten 214
Gesamtzahl der Bürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten 134

Zusendung der Wahlinformation

In den nächsten Tagen werden die "Amtlichen Wahlunterlagen", welche aus der "Amtlichen Wahlinformation", dem "Amtlichen Stimmzettel" sowie Informationen rund um die Gemeindewahlen bestehen, an jede wahlberechtigte Person versendet.

Auf den Unterlagen ist ein persönlicher Zahlencode zur Online-Beantragung einer Wahlkarte (www.wahlkartenantrag.at) aufgedruckt, ebenso sind ein schriftlicher Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert und eine detaillierte Anleitung enthalten. Wahlberechtigte Personen, welche am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, haben – neben der persönlichen Beantragung im Gemeindeamt – auch auf diese Arten die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.

Auf der "Amtlichen Wahlinformation" sind die Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit sowie persönliche Angaben der wahlberechtigten Person angeführt. Neben dem bzw. den zugesandten Stimmzettel(n) und einem Identitätsnachweis sollte dieser Abschnitt zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitgenommen werden, da die Vorlage den Arbeitsablauf der Wahlbehörde erleichtert.

Sollte dieser Abschnitt am Wahltag jedoch nicht mehr verfügbar sein, können die Öffnungszeiten des zuständigen Wahllokals beim Gemeindeamt erfragt oder über die Internetseiten des Landes unter www.vorarlberg.at abgerufen werden.

Mit der Zusendung der Stimmzettel vor dem Wahltag haben die Wahlberechtigten Gelegenheit, in Ruhe und ohne dem in der Wahlzelle möglicherweise empfundenen Zeitdruck, die Vergabe der Stimme für eine allfällige Bürgermeister-Direktwahl, der Parteistimme und insbesondere der bis zu fünf zu vergebenden Vorzugsstimmen zu überlegen.

Wahl-Hotline des Landes

Für nähere Auskünfte zu den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen kann das zuständige Wohnsitzgemeindeamt oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 kontaktiert werden. Auch können per E-Mail an [email protected] Fragen zur Wahl gestellt werden. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at abrufbar.


Quelle: Land Vorarlberg



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg