Kaisers - Nach Gatterabschuss Rückkehr zu normalen jagdlichen Methoden

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Foto: Reh Wild Wald RegionewsCG / Symbolbild
10 Feb 22:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

33 Stück Rotwild tierschutzgerecht und rasch erlegt

33 Stück Rotwild wurden im Rahmen der Tbc-Bekämpfung am Sonntagnacht im Wildgatter in Kaisers von erfahrenen Schützen in kürzester Zeit schonend und tierschutzgerecht entnommen. Damit konnte die Abschussquote, die zur Eindämmung der vom Tier auf Menschen übertragbaren Seuche Tbc notwendig ist, erstmals seit vielen Jahren erfüllt werden. Dem Urteil des Landesverwaltungsgerichts wurde Folge geleistet.

„Natürlich sind 33 tote Tiere kein schöner Anblick. Aber die Aktion hat nur wenige Minuten gedauert und ist tierschutzgerecht abgelaufen“, schildert Landesveterinärdirektor Josef Kössler. Sie werden auf Tbc hin untersucht.

Mit der vom Landesverwaltungsgericht vorgegebenen Vorgangsweise und dem Abschuss im Gatter wurde der Grundstein für eine nachhaltige Eindämmung von Tbc auch im Gebiet südlich des Lech gelegt. Im kommenden Jagdjahr kann die Bejagung durch den Jagdausübungsberechtigten mit herkömmlichen jagdlichen Methoden erfolgen. Damit steht einer Neuverpachtung der Jagd in Kaisers nichts mehr im Wege. Das im Herbst errichtete Wildgatter wird entfernt, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen.

Seitens des Landes baut man darauf, dass der Jagdausübungsberechtigte in Kaisers, wo die Tbc-Infektionsrate beim Rotwild deutlich über dem Durchschnitt liegt, künftig seine Verantwortung im Sinne der Gesundheit von Mensch und Tier wahrnimmt und den Abschussanordnungen Folge leistet. Dies war in der Vergangenheit über mehrere Jahre hindurch nicht der Fall. Daraufhin hat das Landesverwaltungsgericht angeordnet, die vorgeschriebenen Abschüsse mit „alternativen Methoden“ zu tätigen. Regulierungsgatter sind dabei eine jagdfachlich anerkannte Methode.

Derzeit umfasst das Tbc-Überwachungsgebiet im oberen Lechtal eine Fläche von 35.000 Hektar, um fast die Hälfte weniger als noch 2014. Im Überwachungsgebiet werden die Mindestabschüsse nach dem Tierseuchenrecht, und nicht nach dem Jagdrecht vorgegeben, die Bejagung erfolgt jedoch durch den Jagdausübungsberechtigten mit herkömmlichen jagdlichen Methoden. „Das Land Tirol tut alles dafür, damit wir sobald wie möglich aus dem Regime der Seuchenbekämpfung aussteigen und wieder zurück zu Abschussvorschreibungen nach dem Jagdrecht kommen“, versichert Landesveterinärdirektor Kössler.


Quelle: Land Tirol



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