Kärnten stellt bei Heizanlagen die Weichen für den Ausstieg aus Öl und Gas

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Kärnten

17 Dez 15:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR.in Schaar: Zukunftsweisende Richtlinien zur Alternativenergieförderung

Die Herausforderungen im Klimaschutz zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens haben in Kärnten zu neuen Richtlinien im Bereich der Alternativenergieförderung geführt. Ziel der auf Initiative von Umwelt- und Energiereferentin LR.in Sara Schaar beschlossenen Richtlinie ist es, den Umstieg von Öl- und Gasheizungen auf erneuerbare Heizsysteme zu beschleunigen. Die Richtlinie gilt für Gebäude von Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Vereinen. Bevorzugt wird dabei der Umstieg auf Fernwärme. "So wird der Fernwärmeanschluss mit 40 Prozent und bei einem Umstieg von Öl- oder Gaszentralheizung mit 50 Prozent gefördert", erklärte Schaar heute, Freitag.


Wo ein Fernwärmeanschluss nicht möglich ist, können besonders umweltfreundliche, mit dem österreichischen Umweltzeichen zertifizierte Holzheizungen mit 150 Euro pro Kilowattstunde (kW) bzw. mit 50 Euro pro Kilowattstunde für jedes kW Leistung größer 50 kW gefördert werden. Für den Umstieg von Öl- oder Gaszentralheizung wird ein einmaliger Zuschuss von 1.500 Euro zusätzlich als Förderung gewährt, betonte Schaar für den Bereich Alternativenergieförderung für Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Vereine.

Eigenheime hingegen werden in Kärnten über die Wohnbauabteilung gefördert. Der Umstieg von Öl- und Gas auf umweltfreundliche und alternative Energieträger wird dort ab 1. Jänner von 3.000 auf 6.000 Euro Förderung verdoppelt. Zusätzlich können 5.000 Euro Bundesförderung abgerufen werden.

Forciert werden soll in Kärnten die Förderung für Solar- und Photovoltaikanlagen mit Speichermöglichkeit. Schaar möchte dazu eine eigene Alternativenergierichtlinie erarbeiten, um Projekte fördern zu können, die nicht unter die Wohnbauförderungskriterien fallen. Die Kärntner Energiereferentin fordert in diesem Zusammenhang den Bund auf, auch in diese Richtung zusätzliche Förderungen anzubieten.

Neben dem Ausstieg aus Öl und Gas setzt die neue Richtlinie zur Alternativenergieförderung einen weiteren Schwerpunkt zur Eigenstromversorgung mit Photovoltaik (PV). Für PV-Anlagen, so Schaar, gibt es eine Förderung von 200 Euro pro kW Leistung. Und für Stromspeicher gibt es sogar 350 Euro pro kWh Nennkapazität. Diese Förderung ist mit zehn kWh beschränkt, betonte Schaar.





Quelle: Land Kärnten



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