Kärnten: Kärnten impft - Wartelisten für Impfungen als zusätzliches Service für Impfwillige

Slide background
Foto: LPD Kärtnten/mediacreativ
11 Apr 05:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Mehrere Möglichkeiten für eine Coronaschutzimpfung: Entweder regulären Impftermin bestätigen oder auf eine Warteliste setzen lassen – Wartelisten sind keine Garantie für Impfung – hängt von übrig geblieben Impfdosen ab – wer nicht dran kommt, erhält automatisch neuen Impftermin

Klagenfurt (LPD). Um das Impfen noch rascher abwickeln zu können und vor allem, um nur ja keine Impfdose verwerfen zu müssen, gibt es nun nicht nur die Möglichkeit, eine reguläre Impfeinladung zu einem konkreten Termin zu bestätigen. Ab sofort können sich Impfwillige auch auf eine Warteliste setzen lassen, wenn beispielsweise in ihrem Bezirk alle Termine bereits vergeben sind. Damit werden jene Impfdosen verimpft, die am Ende des Tages übrig bleiben, weil manche Personen beispielsweise erkranken und nicht zum Impftermin kommen können.

Setzt sich jemand auf die Warteliste, erlischt der konkrete Impftermin, für die die jeweilige Person die Einladung erhalten hat. Da immer erst am Ende eines Tages klar ist, wie viele Impfdosen übrigbleiben, werden die Personen auf den Wartelisten kurzfristig kontaktiert, um zu einer Rest-Impfdose zu kommen. Die Warteliste ist deshalb aber keine Garantie, geimpft zu werden.
Wer trotz Warteliste nicht geimpft wird, weil zu wenig Impfdosen übriggeblieben sind, erhält automatisch eine neue elektronische Impfeinladung, aber noch bevor weitere Personen zu diesem neuen Termin eingeladen werden.

Zusammengefasst gibt es nun in Kärnten mehrere Möglichkeiten, sich impfen zu lassen, Voraussetzung ist dafür die Anmeldung auf der Vormerkplattform https://kaernten-impft.ktn.gv.at:

1. Konkrete Impfeinladung – Termin bestätigen
2. Anderen Bezirk auswählen – es muss nicht im Heimatbezirk geimpft werden, falls im Heimatbezirk alle Termine vergeben sind
3. Im Zuge der konkreten Impfeinladung auf die Warteliste setzen lassen – der reguläre Impftermin erlischt – es erfolgt eine neue Einladung, wenn man auf der Warteliste nicht zur Impfung drangekommen ist

4. Unabhängig von der Vormerkplattform Impfung bei den niedergelassenen Ärzten, die impfen



Quelle: Land Kärnten



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg