Kärnten: Pflegeurlaub für Angehörige - Jetzt Antrag für Frühjahrstermine stellen

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
02 Feb 20:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LHStv.in Prettner: Wichtige Entlastungsmaßnahme des Landes Kärnten für pflegende Angehörige bietet 2019 noch mehr Plätze - Während der Erholungswoche wird professionelle Ersatzpflege sichergestellt

Klagenfurt (LPD). Der kostenlose Erholungsurlaub für pflegende Angehörige startet - mit noch mehr Plätzen - ins neue Jahr. "Pflegende Angehörige leisten tagtäglich anspruchsvolle und großartige Arbeit. Die Gesundheitsabteilung des Landes unterstützt sie daher mit unterschiedlichsten Maßnahmen, unter anderem mit dem einwöchigen Erholungsurlaub in einem Kurhotel", informiert Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner. Damit sich während ihrer Abwesenheit keine Pflegeprobleme auftun, sorgt das Land Kärnten für eine professionelle Ersatzpflege: "Es ist selbstverständlich, dass das Land die Pflege während dieser Woche bereitstellt - über mobile soziale Dienste oder über Kurzzeitpflege."

In Summe werden in Kärnten pro Jahr 28 Tage an Kurzzeitpflege zur Verfügung gestellt. "28 Tage, die den pflegenden Angehörigen die Möglichkeit bieten, sich frei zu nehmen und auszuspannen", so Prettner. Und sie weist darauf hin, dass die Bundesregierung in ihrem so genannten Masterplan Pflege das Kärntner Beispiel zum Vorbild nimmt und es österreichweit umsetzen möchte.

Die Erholungswoche selbst umfasst sieben Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Kurzentrum Bad Bleiberg. "Inbegriffen sind kurärztliche Untersuchungen, individuelle Therapieanwendungen, Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad, ein tolles Rahmenprogramm, aber auch Vorträge zu pflegerelevanten Themen oder psychologische Beratung", sagt die Gesundheits- und Sozialreferentin. Sich der Pflege eines Familienmitgliedes, beeinträchtigten Kindes oder Jugendlichen zu widmen, sei eine emotional und körperlich fordernde Aufgabe. "Darum ist es auch so wichtig, sich selbst Pausen zu gönnen."

Anträge sind ab Montag, 4. Feber, bei den Gemeindeämtern/Magistraten sowie bei der Landesregierung bzw. im Internet unter www.ktn.gv.at (Menüpunkt Themen: Pflege - Unterstützung für pflegende Angehörige) erhältlich. Abgegeben werden müssen die Anträge bis spätestens Freitag, 29. März.

Die drei Urlaubstermine sind:
1.Turnus: 28. April bis 05. Mai 2019
2.Turnus: 12. Mai bis 19. Mai 2019
3.Turnus: 26. Mai bis 02. Juni 2019




Quelle: Land Kärnten



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