Kärnten: Mit OGH-Urteil steht fest - Pflegeregress-Abschaffung betrifft auch anhängige Verfahren

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Kärnten
18 Jul 09:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LHStv.in Prettner: Unklare Rechtslage nun geklärt - Auch laufende Verfahre werden eingestellt - 420 Personen in Kärnten davon begünstigt

Klagenfurt (LPD). Mit der bundesweiten Abschaffung des Pflegeregresses zu Jahresbeginn blieben aufgrund der weiten Formulierungen der Bestimmungen einige Rechtsfragen offen. Konkret war unklar, wie mit laufenden Verfahren umzugehen ist, etwa mit Ratenzahlungen, die vor dem 31.12.2017 vereinbart worden waren.

"Eine Letztentscheidung des Obersten Gerichtshofs bringt nun endgültige Klarheit: die Abschaffung des Vermögenszugriffes von Personen in stationären Einrichtungen gilt auch für anhängige Verfahren", gab LHStv.in Beate Prettner heute im Rahmen der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung bekannt.

"Für uns, das Land Kärnten, bedeutet dies konkret, dass keine Verlassanmeldungen mehr durchzuführen sind, keine Guthaben aus Verlassenschaften zu realisieren sind und sämtliche Kostenrückersätze aus Vermögen einzustellen sind. Das betrifft auch Kostenrückersätze, die mittels Ratenvereinbarungen eingefordert wurden", erklärte Prettner. "Bei allen Bewohnern, die ab 1.1.2018 in ein Pflegeheim eingetreten sind oder eintreten, wird auf das Vermögen ohnehin nicht mehr zugegriffen."

In Kärnten sind von dieser Klarstellung 420 Personen in stationärer Pflege begünstigt, der Einnahmenentfall für das Land beträgt 15,425 Millionen Euro. "Die betroffenen Personen werden mittels eines Informationsschreibens kontaktiert", erklärte Prettner. An der Schätzung der Gesamtkosten, die durch die Abschaffung des Pflegeregresses dem Land entstehen, ändert sich dadurch nichts. "Wir sind bei der Schätzung bereits davon ausgegangen, dass auch laufende Verfahren betroffen sind", so Prettner.


Quelle: Land Kärnten



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