Kärnten: Arbeiten wir gemeinsam an einer echten Mindestsicherung

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Foto: Geld / Symbolbild
11 Jän 12:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Prettner appelliert an Bundesregierung, die neue Mindestsicherung nicht zu einem Armutsverschärfungsprogramm zu machen und warnt davor, dass "Geld in die falsche Richtung fließt"

"Mindestsicherung bedeutet, dass Menschen zumindest ‚das Mindeste‘ bereitgestellt wird, um ihre Existenz zu ‚sichern‘. Dieser Gedanke wird mit dem Gesetzesentwurf konterkariert. Ziel sind nicht mehr die Reintegration, eine Hilfestellung und das soziale Auffangnetz, sondern der fremdenpolizeiliche Aspekt", fasst die Kärntner Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner heute, Donnerstag, am Ende der Begutachtungsfrist den Entwurf zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz der Bundesregierung zusammen. Ausdrücklich spricht sich Prettner für eine bundesweite Vereinheitlichung der Mindestsicherung aus: Die Bundesländer seien 2018 auf einem guten Weg gewesen, eine solche gemeinschaftlich zu erarbeiten.


"Es ist für mich völlig unverständlich, weshalb die Bundesregierung dieses konstruktive gemeinsame Tun verhindert hat und ohne Rücksprachen mit den Ländern einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat, der Menschen in Not nicht auffängt und nicht reintegriert, sondern ärmer macht und ausgrenzt", so Prettner. Die Neugestaltung der Mindestsicherung sei primär ein Armutsverschärfungsprogramm. "Statt Armut zu reduzieren, wird Armut produziert. Das ist ein Armutszeugnis für ein reiches Land, wie es Österreich ist", betont die Sozialreferentin. Die Regierung müsse im parlamentarischen Gesetzwerdungsprozess diesem Entwurf die Giftzähne ziehen. "Es liegen dafür stapelweise konstruktive Vorschläge vor", verweist Prettner auf die Stellungnahmen von Ländern und Hilfsorganisationen.

Zu den Hauptbetroffenen zählen Kinder: Nach ersten Berechnungen werden 54.000 Familien - und 70.000 Kinder - schlechtergestellt. "Demnach ist die neue Mindestsicherung eine Bestrafungsaktion für wehrlose Kinder. Konkret ist der Bundesregierung jedes Kind, das nicht erst- oder zweitgeborenes Kind ist, nur 43,15 Euro im Monat wert", informiert die Sozialreferentin. Betroffen seien aber auch beeinträchtige und pflegebedürftige Menschen sowie die ältere Generation. In Kärnten wurde das sogenannte "Müttergeld" von einer Almosenförderung für Mütter in den Rechtsanspruch für Mütter und Väter gehoben und als fixer Erhöhungsbetrag der Mindestsicherung zugerechnet. "Dieser muss jetzt ersatzlos gestrichen werden: Es findet sich nirgendwo in der Gesetzesvorlage ein mögliches Schlupfloch. Damit haben wir kein weiteres Instrument gegen die Altersarmut", warnt Prettner.

Zudem weist sie darauf hin, dass die neue Mindestsicherung durchsetzt sei von Kann-Bestimmungen, die allerdings allesamt nach oben gedeckelt seien. So dürfe zum Beispiel behinderten Menschen künftig nur noch eine "erhöhte Mindestsicherung" von maximal 18 Prozent des Mindestsicherungsbetrages (im Jahr 2019 beläuft sich dieser auf 885,41 Euro, 2018 waren es 863 Euro) zugesprochen werden. Kärnten habe eine Zuzahlung von 25 Prozent geplant.

"In Summe wird dieses Gesetz den Betroffenen nicht helfen, Fuß zu fassen, auf eigenen Beinen zu stehen und ein selbständiges Leben zu führen; sondern es wird im Gegenteil stigmatisieren und ausgrenzen. Obgleich den Betroffenen Geld gekürzt wird, wird die Mindestsicherung unterm Strich teurer - allerdings fließt das Geld in die falsche Richtung: Statt hin zu jenen Menschen, die es benötigen, geht es in einen überbordenden Verwaltungsaufwand. Das kann und darf nicht Sinn der Sache sein", meint Prettner. Sie hofft nun auf die Gesprächsbereitschaft der Bundesregierung: "Wir müssen gemeinsam sicherstellen, dass die Mindestsicherung das letzte, aber lückenlose Auffangnetz zum Erhalt einer würdevollen Existenz bleibt", appelliert sie.




Quelle: Land Kärnten



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