Jahreswechsel in Innsbruck ohne Risiken feiern
Brandschutz und gesetzliche Bestimmungen zu Feuerwerk beachten
Silvester ist für viele untrennbar mit Feuerwerk verbunden – damit der Jahreswechsel aber keine bösen Überraschungen bringt, gilt es besonders im Stadtgebiet einige Punkte zu beachten. Grundsätzlich ist das Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 innerhalb der Ortseinfahrten von Innsbruck streng verboten. Diese Feuerwerkskörper sind aber in Geschäften frei erwerbbar. Außerhalb der Stadtgrenzen dürfen sie grundsätzlich gezündet werden. „Jedoch auch dort muss unbedingt Abstand zum Wald gehalten werden, denn bei Trockenheit besteht erhöhte Brandgefahr“, weiß Bürgermeister Georg Willi. Vizebürgermeister Franz X. Gruber ergänzt: „Nicht nur der Waldboden und die Bäume sind trocken und leicht entzündbar, auch Vordächer und Balkone sind erhöht gefährdet.“ Die beiden Politiker appellieren an die InnsbruckerInnen, kein privates Feuerwerk abzufeiern. „Wir bieten in der Silvesternacht am Vorplatz des Hauses der Musik Innsbruck beim Bergsilvester eine wunderbare Show. So können sich alle Bürgerinnen und Bürger Geld sparen und mit Freunden ein Fest mit fulminantem Feuerwerk erleben.“
Belastung für die Tierwelt
Besonders für die Tierwelt stellt die Knallerei eine große Belastung dar. Innsbrucker Sicherheitschef Elmar Rizzoli, Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen, bringt noch einen zweiten Aspekt – neben dem der Gesetzmäßigkeit – ein: „Es ist wichtig, dass wir aufeinander Rücksicht nehmen. Es entsteht beispielsweise durch Knallerbsen sehr viel Lärm, unter dem besonders Haus- und Wildtiere leiden und Schaden nehmen können.“
Vorsicht mit trockenen Christbäumen
Branddirektor Mag. (FH) Helmut Hager betont ebenfalls, dass der Brandschutz auch nach Weihnachten nicht außer Acht gelassen werden darf. Nicht nur Raketen in der Nähe des Waldes sind ein Risiko, auch bereits ausgetrocknete Christbäume bergen Gefahren: „Oftmals kommt es zu Einsätzen, weil Kerzen auf Christbäumen rund um Silvester noch einmal entzündet werden. Das Geäst ist aber nach mehreren Tagen in den beheizten Wohnungen schon sehr trocken und brennt wie Zunder.“ (SAKU)
F1: Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerke, ab zwölf Jahren, Fachkenntnis nicht erforderlich.
F2: Blitzknallkörper, Knallfrösche, Baby-Raketen, ab 16 Jahren, Fachkenntnis nicht erforderlich.
F3: Knallkörper, Feuerräder, wirkungsstarke Raketen etc., ab 18 Jahren, Sachkunde erforderlich (nur mit Berechtigung erhältlich).
F4: Feuerwerksbomben, römische Lichter, Feuertöpfe, ab 18 Jahren, Fachkenntnis erforderlich (nur mit Berechtigung erhältlich).
Quelle: Stadt Innsbruck
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Redaktion Vorarlberg
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