Am 02.03.2020 wurde von einem 71-jährigen Mann aus Klagenfurt via einer Onlineplattform eine Poolabdeckung von einem dubiosen Onlinehändler bestellt. Die Zahlung erfolgte via Mastercard und wurde am 07.03.2020 abgebucht. Die Poolabdeckung hätte laut Angaben des Verkäufers bis spätestens 11.03.2020 geliefert werden müssen. Der Artikel wurde jedoch nie geliefert. Der Gesamtschaden beläuft sich auf mehrere Hundert Euro.
Quelle: LPD Kärnten
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