Innsbrucks Budget neu gedacht
Foto: V. Lercher
Kommunen und Gemeinden stehen budgetär vor vielen Herausforderungen. Daseinsfürsorge und Leistungen für Infrastruktur gehen ins Geld.
Erstmalig wird heuer in Innsbruck auf Basis der neuen Rechtsvorschriften der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015) gleich wie in allen anderen österreichischen Gemeinden für die Budgetierung das „Drei-Komponenten-System“ eingeführt. Dabei handelt es sich um das größte Reformprojekt im öffentlichen Haushaltsrecht seit dem Zweiten Weltkrieg.
Eckdaten 2020
Das Innsbrucker Budget 2020 ist generell knapp kalkuliert. Übersteigerte Investitionen in Projekte mussten heuer in Innsbruck stärker als in den Vorjahren dem Beurteilungscheck zwischen dem Notwendigen und dem finanziell Möglichen standhalten. Priorisierung war seitens Bürgermeister und Finanzreferent Georg Willi dabei die klare Vorgabe. Somit setzt sich das Gesamtbudget für 2020 aus 86,4 Millionen Euro Personalaufwand, 92,4 Millionen Euro Sachaufwand, 259,4 Millionen Euro Transferaufwand und 70,9 Millionen Euro Investive Gebarung (Investitionen) zusammen. Die Aufnahme von Finanzschulden sowie die Tilgung von Finanzschulden belaufen sich auf 40,4 Millionen bzw. 9,75 Millionen Euro. Derzeit liegt der Geldfluss aus der operativen Gebarung (laufender Betrieb) bei rund 25 Millionen Euro. „Um wieder an städtische Investitionen im größeren Umfang zu denken und Spielräume zu eröffnen, ist es wichtig, dass dieser Wert in den kommenden Jahren mindestens 30 Millionen Euro erreicht“, richtet Finanzdirektor MMag. Armin Tschurtschenthaler im Rahmen eines Ausblicks auf die mittelfristige Finanzplanung einen Blick in die Zukunft.
Quelle: Stadt Innsbruck