Innsbrucker E-Scooter-Regeln

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Foto: Stadt Innsbruck
11 Apr 18:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Zehn Punkte müssen befolgt werden

Mobilität ist nahezu für alle in der Stadt ein zentrales Thema – so auch in Innsbruck. Mit dem Trend der E-Mobilität wächst das Angebot an Fahrzeugen. Immer häufiger sind auch E-Scooter zum Ausleihen verfügbar. Die Stadt legte jetzt Rahmenbedingungen fest, die den Betrieb gewerblicher, stationsloser E-Scooter-Systeme regeln sollen.

„Die Innsbrucker Scooter-Regeln sind die Vorstufe zu einer ortspolizeilichen Verordnung, die wir erst bei handfesten Missständen machen könnten. Wir wollen diese neue Technologie als Alternative zum Auto ermöglichen, gleichzeitig aber Fußgängerinnen und Fußgänger sowie andere langsame Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer schützen“, erklärt Mobilitätsstadträtin Mag.a Uschi Schwarzl. In Wien hatte ein Überangebot zunächst zu massivem Unmut geführt, weil viele geparkte Fahrzeuge Gehsteige und Fußgängerzonen überfluteten und blockierten.

Zehn Punkte

Die Vereinbarung, die vom Stadtsenat einstimmig beschlossen wurde, beinhaltet zehn Punkte. Darin enthalten sind zum Beispiel eine DSGVO-konforme Verwaltung der Kundendaten, die Notwendigkeit einer aufrechten Gewerbeberechtigung für den Betrieb eines Scooter-Sharing-Unternehmens, eine entsprechende Entlohnung des Personals nach österreichischem Kollektivvertrag und die Benennung von jederzeit erreichbaren Ansprechpersonen für die Stadt.

Neben den Betriebszeiten zwischen 6.00 und 20.00 Uhr ist auch die Geschwindigkeit im Stadtgebiet auf 18 km/h zu begrenzen, in Fußgängerzonen und weiteren festgelegten Bereichen per GPS automatisch auf 5 km/h zu drosseln. Fahrradabstellanlagen sind nur für Fahrräder und nicht für gewerblich betriebene E-Scooter vorgesehen. Auch Einrichtungen, die erfahrungsgemäß TouristInnen anziehen, müssen freigehalten werden.

Die Verkehrsbetriebe werden in ihren Nutzungsbedingungen regeln, dass E-Scooter nicht transportiert werden dürfen. Als nächster Schritt werden die AnbieterInnen, die bereits in Kontakt mit der Stadt Innsbruck stehen, über die Innsbrucker Scooter-Regeln informiert. Vor dem Start der jeweiligen Systeme ist die gemeinsame Unterzeichnung der Akkreditierungsregeln von jeweiliger/m BetreiberIn und Stadt zu unterzeichnen. Mobilitätsstadträtin Schwarzl rechnet damit, dass mehrere AnbieterInnen noch dieses Frühjahr ihren Betrieb in Innsbruck starten und warnt vor dem – rechtlich möglichen – Start ohne Unterzeichnung der Vereinbarung. „Wir würden uns gegen einen möglichen Wildwuchs und gegen die Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger mit allen rechtlichen Mitteln wehren, die uns als Stadt zur Verfügung stehen.“



Quelle: Stadt Innsbruck



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