Innsbruch-Eichhof: Baugenehmigung für ersten Bauabschnitt

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Foto: Stadt Innsbruck
08 Dez 18:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Verfassungsgerichtshof bestätigt die vorliegenden Bebauungspläne

Die Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG) ist für zahlreiche Bauprojekte in der Landeshauptstadt verantwortlich. Im Innsbrucker Stadtteil Pradl wird derzeit die Neuerrichtung des Eichhofs geplant. Die Baugenehmigung für den ersten Bauabschnitt liegt vor. Nun gab auch der Verfassungsgerichtshof grünes Licht.

„Leistbaren Wohnraum zu schaffen ist ein Gebot der Stunde“, erklärt Bürgermeister Georg Willi. Im Rahmen des Projektes in Pradl werden im Endausbau 528 Wohnungen zur Verfügung stehen. Die erste Baustufe in der Kranewitterstraße umfasst 29 Wohnungen und mehr als 20 PKW-Abstellplätze.

„Die IIG verfolgt eine nachhaltige Entwicklungsstrategie im innerstädtischen Raum. Wohnraum in Innsbruck ist knapp, beim Eichhof wurde Potential für die Schaffung von geförderten leistbaren Mietwohnungen erkannt. Dass der Verfassungsgerichtshof nun grünes Licht für die erste Baustufe gibt, ist ein Beleg für die Qualität des Projekts“, erklärt IIG-Geschäftsführer Dr. Franz Danler.

Einspruch unbegründet

NachbarInnen hatten beim Landes-Verwaltungsgericht Tirol Beschwerde gegen das Bauvorhaben der IIG eingelegt. Die BeschwerdeführerInnen haben sich insbesondere auf die Bestimmungen des Brandschutzes bzw. der Abstandsbestimmungen berufen und somit inhaltlich gegen den Bebauungsplan der Stadt Innsbruck. Das Landesverwaltungsgericht kam zum Ergebnis, dass keine Bedenken im Hinblick auf die Gesetzesmäßigkeit der Bebauungspläne vorhanden sind. Die Beschwerde wurde abgewiesen. Auch der Verfassungsgerichtshof hat von der Behandlung der bei ihm eingebrachten Beschwerde Abstand genommen. Der Verfassungsgerichtshof sah Bedenken als unbegründet an, dass die Stadt Innsbruck bei der Erlassung des Bebauungsplanes sowie des ergänzenden Bebauungsplanes das ihr eingeräumte planerische Ermessen überschritten oder gegen Vorgaben des örtlichen Raumordnungskonzeptes verstoßen hätte.

„Sowohl die Stadt Innsbruck als Baubehörde, die zuständigen Dienststellen als auch die IIG legen großen Wert auf eine gewissenhafte und korrekte Auseinandersetzung mit Bauansuchen – so auch bei diesem Projekt“, erklärt Geschäftsführer Danler und führt weiter aus: „Beim Eichhof steht der ausgewogene Kompromiss zwischen Erhalt des sozial- und bauhistorischen Erbes der Südtirolersiedlung und den Bedürfnissen der heutigen und kommenden Generationen besonders im Fokus.“ Um das Projekt am Eichhof umsetzen zu können, müssen insgesamt 244 Wohnungen abgesiedelt werden: „Wir führen laufend Gespräche mit den Mieterinnen und Mietern. Diese siedeln natürlich nur ab, wenn sich eine Verbesserung ergibt. Erfreulich ist, dass bereits viele Mieterinnen und Mietern dieses Angebot angenommen haben und sich dadurch ihre Wohnsituation erheblich verbessert hat“, erklärt Danler.

Baufertigstellung 2020

Durch den Entscheid des Verfassungsgerichtshofs sind der vorliegende Baubescheid und die in den Beschwerden bekämpften Bebauungspläne rechtskräftig, sodass mit der Umsetzung des Bauvorhabens am Eichhof in der Kranewitterstraße mit Ende des ersten Quartals 2019 begonnen wird. Mit der kompletten Baufertigstellung wird Ende 2020 gerechnet. (DH)


Quelle: Stadt Innsbruck



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