Im Krankenstand gekündigt und dann auch noch fristlos entlassen - AK erkämpft 2.500 Euro Nachzahlung für Vöcklabrucker Arbeitnehmer

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10 Feb 18:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Dass Arbeitnehmer/-innen im Krankenstand sofort gekündigt werden, ist leider keine Seltenheit. Dieses Schicksal widerfuhr auch einem Servicetechniker aus dem Bezirk Vöcklabruck. Dass ihn der Arbeitgeber im Krankenstand zuerst kündigte und kurz darauf auch noch ohne Grund fristlos entließ, ist aber doch ein kurioser Härtefall. Offenbar wollte sich der Unternehmer einfach die Entgeltfortzahlung bis zum regulären Ende des Dienstverhältnisses sparen. Und das, obwohl die Ursache des Krankenstandes ein Arbeitsunfall gewesen war. Die Arbeiterkammer focht die Entlassung an und erkämpfte für den Mann eine Nachzahlung von fast 2.500 Euro.

Nach einem Arbeitsunfall war ein Servicetechniker, der Vollzeit bei einer Firma in Bezirk Vöcklabruck beschäftigt war, krankgeschrieben worden. Noch im Krankenstand wurde er von seinem Chef gekündigt. Das reguläre Ende des Dienstverhältnisses wäre rund eine Woche nach Ende des Krankenstandes gewesen. Als der Arbeitnehmer – noch immer im Krankenstand – seinen Chef darüber informierte, dass er erneut einen Arzt aufsuchen müsse, sprach dieser per SMS eine sofortige fristlose Entlassung aus. Der Arbeitnehmer wandte sich an die AK um Hilfe.

Die bloße Tatsache, dass ein erkrankter Arbeitnehmer eine mögliche Verlängerung seines Krankenstandes ankündigt, stellt selbstverständlich keinen Entlassungsgrund dar. Da die Entlassung daher grundlos und gesetzwidrig war, forderte die AK für den Arbeitnehmer eine Kündigungsentschädigung für die Zeit bis zum regulären Ende des Dienstverhältnisses ein. Bei der Überprüfung der Endabrechnung stellten die Rechtsexperten der AK fest, dass ihm nicht nur weniger als die vereinbarten Normalarbeitsstunden, sondern auch ein offenes Gleitzeitguthaben, anteilige Sonderzahlungen und die Entgeltfortzahlung im Krankenstand nicht vollständig ausbezahlt worden waren.

Die AK forderte sämtliche offenen Beträge sowie nicht abgeführte Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse sowie eine korrekte Endabrechnung und ein Dienstzeugnis für ihr Mitglied ein. Erst dann lenkte der Unternehmer ein und bezahlte dem Mann sämtliche offenen Ansprüche, in Summe rund 2.500 Euro.

„Um Arbeitnehmer vor solcher Willkür zu schützen, fordern wir einen besseren Kündigungsschutz im Krankenstand. Zumindest sollte ein Motivkündigungsschutz mit Beweislastumkehr festgelegt werden, sodass der Arbeitgeber beweisen muss, dass die Kündigung nicht wegen der Erkrankung erfolgt ist“, fordert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Darüber hinaus fordert die AK, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch bei einvernehmlicher Auflösung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus aufrecht bleibt - so wie bei einer Kündigung, um hier Umgehungsmöglichkeiten zu vermeiden.


Quelle: Arbeiterkammer OÖ



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