Im Interesse der Tiere und des Tierschutzes

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Foto: Golden Retriever / Symbolbild
22 Dez 10:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Martin Janovsky nimmt Aufgabe als Tierschutzombudsperson seit 2005 wahr

Auf Beschluss der Tiroler Landesregierung hat LHStv Josef Geisler Amtstierarzt Martin Janovsky von der Landesveterinärdirektion als Tierschutzombudsperson mit 1.1.2020 für weitere fünf Jahre wiederbestellt. Aufgabe einer Tierschutzombudsperson ist es, die Interessen des Tierschutzes als Amtspartei in Verfahren nach dem Tierschutzgesetz zu vertreten. Martin Janovsky übt diese Funktion zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Amtstierarzt seit 2005 aus und wurde bereits zum vierten Mal in Folge als Tierschutzombudsperson für Tirol bestellt.

„Das Thema Tierschutz wird in der Gesellschaft immer präsenter. Damit steigen auch die Aufgaben und Anforderungen an die Tierschutzombudsperson“, dankt LHStv Geisler dem Tierschutzexperten Janovsky für seine mit Umsicht, Einfühlungsvermögen und großer fachlicher Kompetenz ausgeübte Tätigkeit. Eine wichtige Funktion habe die Tierschutzombudsperson auch hinsichtlich des hohen Qualitätsniveaus der heimischen Tierhaltung und Lebensmittel. In Verwaltungsverfahren nach dem Tierschutzgesetz hat die Tierschutzombudsperson Parteistellung.

In mehr als 500 Bewilligungs- und Strafverfahren nach dem Tierschutzgesetz ist Martin Janovsky in seiner Funktion als Tierschutzombudsperson pro Jahr eingebunden. „In den letzten Jahren merkbar gestiegen ist die Zahl der Strafverfahren. In knapp zwei Drittel der Verfahren geht es um Tierquälerei oder die Beeinträchtigung des Wohlbefindens von Tieren. Die Zahl der Fälle, in denen Tiere ihren Besitzerinnen oder Besitzern abgenommen werden müssen, steigt“, berichtet Janovsky. Jedes zweite Strafverfahren nach dem Tierschutzgesetz betrifft Hunde. Für die Vollziehung des Tierschutzgesetzes sind die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig. Als Tierschutzombudsperson ist Martin Janovsky auch Anlaufstelle für Anfragen von Privatpersonen oder Institutionen.

Das 2005 in Kraft getretene Bundestierschutzgesetz sieht die Bestellung von Tierschutzombudspersonen in den Bundesländern vor. Diese sind zudem Mitglied im Tierschutzrat des Gesundheitsministeriums und haben dort eine beratende Funktion.




Quelle: Land Tirol



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