Hornstein/Neusiedl/Neutal: Mehrere Verletzte im Straßenverkehr

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Foto: Rettung Notarzt / Joerg Huettenhoelscher / Shutterstock.com / Symbolbild
05 Aug 09:49 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Bei drei weiteren Verkehrsunfällen im Burgenland wurden gestern fünf Personen verletzt.

Nach dem schweren Verkehrsunfall am Zubringer zur S31 in Eisenstadt, stießen kurz vor 18:30 Uhr im Bereich von Hornstein, Bezirk Eisenstadt Umgebung, bei der Auffahrt zur A3 zwei Fahrzeuge zusammen. Eine 51 Jahre alte Frau wollte von Neufeld kommend links auf den Zubringer zur A3 abbiegen und stieß gegen das entgegenkommende Fahrzeug eines 52-jährigen Mannes aus dem Bezirk Wiener Neustadt Land. Die beiden Lenker sowie ein Mitfahrer wurden dabei unbestimmten Grades verletzt und ins Krankenhaus gebracht. Während der Bergungsarbeiten durch die Feuerwehr war die Autobahnabfahrt Hornstein gesperrt.

„Radfahrer gestürzt“ lautete gestern, gegen 19:15 Uhr, der Einsatzgrund für Beamte der Polizeiinspektion Neusiedl. Ein 55-jähriger Mann war mit seinem Fahrrad zu Sturz gekommen und danach laut seinen Angaben kurz bewusstlos. Der Grad der Verletzung ist nicht bekannt. Der Mann wurde von der Rettung nach der Erstversorgung ins Krankenhaus gebracht. An den Hergang konnte er sich nicht mehr erinnern. Ein Alkotest ergab einen Wert über der erlaubten Höchstgrenze. Der Mann wird angezeigt.

In Neutal, Bezirk Oberpullendorf, wurde eine Sicherheitskraft vom Anhänger eines Pkw-Lenkers erfasst und am Bein verletzt. Nach einer Veranstaltung auf einem Fahrsicherheitszentrum wollte ein 46-jähriger Lenker mit seinem Pkw samt Anhänger vom Veranstaltungsgelände wegfahren. Zu diesem Zweck machte eine Security-Bedienstete den Zugangsbereich frei. Nachdem der Lenker die Ausfahrt im Schritttempo passiert hatte, wurde er darauf aufmerksam gemacht, dass er die Frau mit dem Anhänger angefahren und verletzt habe. Die 16-Jährige wurde mit einer Verletzung am Knie vom Notarztwagen ins Krankenhaus gebracht. Laut Alkotests waren die Beteiligten nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung nicht alkoholisiert.


Quelle: LPD Burgenland



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