Hausbesitzer nach Schüssen auf Einbrecher zu bedingter Haft sowie 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt

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Hausbesitzer nach Schüssen auf Einbrecher zu bedingter Haft sowie 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt
Foto: Matthias Lauber
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13 Dez 06:25 2019 von Lauber Matthias Print This Article

ST. PÖLTEN/ENNSDORF/ST. VALENTIN. Ein 66-jähriger Hausbesitzer ist am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil er auf einen Einbrecher geschossen hat. Ein Großeinsatz der Polizei an der Landesgrenze zwischen Oberösterreich und Niederösterreich sorgte am Abend des 18. Februar 2019 für Aufsehen. Dramatische Momente spielten sich, wie später bekannt wurde, zuvor in einem Haus im nahegelegenen St. Valentin und später auch in Ennsdorf (Bezirk Amstetten) ab. Zwei vorerst unbekannte Täter brachen am Abend in ein Wohnhaus im Gemeindegebiet von St. Valentin ein. Dabei wurden sie vom Hausbesitzer überrascht. Dieser feuerte zweimal mit einer Faustfeuerwaffe in Richtung der Täter. Dabei dürfte er einen damals 46-jährigen Mann am Oberschenkel getroffen haben. Der Lenker des Fluchtfahrzeuges setzte seinen verletzten Komplizen an einer Tankstelle im Gemeindegebiet von Ennsdorf aus. Dort wurde der Einbrecher mit der Schussverletzung aufgefunden. Am Mittwoch musste sich nun der 66-jähriger Hausbesitzer vor dem Landesgericht St. Pölten verantworten. Er wurde wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu acht Monaten bedingter Haft sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro - Medienberichten zufolge davon 2.100 Euro Schmerzensgeld für den verletzten Einbrecher - verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der betroffene 46-jährige Einbrecher ist - bereits im Sommer - wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls rechtskräftig zu 40 Monaten Haft verurteilt worden.


Quelle: www.laumat.at