Handlungsfähigkeit der Gemeinden auch in Krisenzeiten abgesichert

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Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf will die Handlungsfähigkeit der Gemeinden auch in Krisenzeiten absichern
Bildquelle: Büro Landeshauptmann-Stellvertreterin
10 Apr 06:00 2020 von Redaktion International Print This Article

Die Corona-Krise macht auch vor der burgenländischen Kommunalpolitik nicht Halt. Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf kündigte vor einigen Tagen bereits an, die Möglichkeit einer Abhaltung von Gemeinderatssitzungen per Videokonferenzen in Krisenzeiten prüfen zu lassen. In der nächsten Landtagssitzung wird unter anderem auch eine Gesetzesänderung eingebracht, die dies ermöglichen soll. „Gemeinderatssitzungen sind wichtige Dreh- und Angelpunkte für Entscheidungen in einer Gemeinde. Hier müssen wir die Handlungsfähigkeit auch in solchen Krisenzeiten sicherstellen“, betont die Landeshauptmann-Stellvertreterin.

Auf Grund der anhaltenden Corona-Krise wurde Mitte März seitens des Landes die Empfehlung ausgesprochen, auf die Zusammenkunft von Gemeindevorstand und Gemeinderat vorerst zu verzichten, um einer Verbreitung des Virus entgegenzuwirken. Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf appelliert auch weiterhin an die Gemeinden, nur Gemeindevorstands- und Gemeinderatssitzungen abzuhalten, wenn dies unbedingt notwendig ist. Für Gemeinden, die eine Sitzung für notwendig halten, wurde ein Handlungsleitfaden erarbeitet. Unter Einhaltung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen, auch um eine mögliche Ansteckungsgefahr bestmöglich zu verhindern, können notwendige Gemeindevorstands- und Gemeinderatssitzungen abgehalten werden.

Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem:

  1. Abhaltung der Sitzungen in ausreichend großen Räumlichkeiten (z.B. Turnsaal, Aula, Veranstaltungssaal usw.), um die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den TeilnehmerInnen zu gewährleisten;
  2. Vermeidung von direktem Körperkontakt (kein Händeschütteln, keine Weitergabe von Schreibutensilien, kein Teilen von Getränkeflaschen usw.);
  3. Einhaltung präventiver Maßnahmen, wie laufende Händedesinfektion und das Tragen von Nasen- und Mundschutz;
  4. Sitzungen auf das notwendigste Ausmaß beschränken und lediglich dringende Angelegenheiten in der Tagesordnung aufnehmen.

Gemeinderatssitzung per Videokonferenzen rechtlich geprüft

Auf Initiative von Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf wurde die Möglichkeit einer Abhaltung von Gemeinderatssitzungen per Videokonferenzen rechtlich geprüft. Der Burgenländische Landtag wird nach Ostern Gesetzesänderungen behandeln, die auch die Sicherung der Entscheidungsfähigkeit von Gemeinden in Krisenfällen zum Inhalt haben. Diskutiert werden die Möglichkeit der Abhaltung von Videokonferenzen und die Beschlussfassung im Umlaufweg. Die eingebrachte Gesetzesänderung gilt vorerst nur in Krisenzeiten und läuft Ende des Jahres aus. „In Zeiten von Digitalisierung ist es durchaus legitim, Alternativen, wie Gemeinderatssitzungen per Videokonferenz, anzudenken, denn es braucht auch in Krisenzeiten volle Transparenz, einen klaren politischen Diskurs und nachvollziehbare Entscheidungsfindungen“, so Eisenkopf. Um dennoch im Krisenfall die Gemeindeverwaltungen bestmöglich am Laufen zu halten, will Gemeindereferentin LH-Stv.in Astrid Eisenkopf das nun ändern.


Quelle: Land Burgenland



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