Große Wertschätzung für steirische Meisterinnen und Meister

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Stolz auf Meister-Leistungen: Bgm. Siegfried Nagl, LR Barbara Eibinger-Miedl, LH Hermann Schützenhöfer, Präsident Josef Herk und Spartenobmann Hermann Talowski. 
Foto: steiermark.at/Streibl: honorarfrei bei Quellenangabe
22 Okt 09:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Prämie von 1.000 Euro für Meister- und Befähigungsprüfungen aus allen Branchen

Graz (21. Oktober 2019).- Mit 1.000 Euro unterstützt das Wirtschaftsressort des Landes ab dem kommenden Jahr alle Steirerinnen und Steirer, die eine Meister- oder Befähigungsprüfung positiv absolvieren. Bei Personen mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt übernimmt die Stadt Graz die Hälfte der Prämie. Steirische Betriebe, die die Prüfungskosten für Absolventinnen und Absolventen übernehmen, können zusätzlich bei der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG eine Förderung von bis zu 2.500 Euro erhalten.

„Die Steiermark ist ein Land der Talente. Unsere duale Ausbildung ist weit über die Grenzen hinaus bekannt und viele Länder der Welt beneiden uns darum. Die Meisterinnen und Meister sind ein wichtiges Rückgrat unserer erfolgreichen Wirtschaft. Sie sind einerseits wichtige Fachkräfte. Viele von ihnen gründen oder übernehmen später selbst einen Betrieb und schaffen damit Arbeitsplätze in unserem Land", so Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer.

Während die Kosten für ein Hochschulstudium zu einem großen Teil von der öffentlichen Hand getragen werden, fallen für die Vorbereitung und Absolvierung der Meister- oder Befähigungsprüfung Gebühren an. Die neue Meisterprämie und die betriebliche Förderung setzen genau hier an.

Für Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl hat die Unterstützung mehrere Funktionen: „Wir setzen damit ein Zeichen der besonderen Wertschätzung - und zwar sowohl für die Meisterinnen und Meister als auch für das duale Ausbildungssystem insgesamt. Gerade vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs in allen Branchen müssen wir das Bewusstsein für die Berufsausbildung und die damit verbundenen Perspektiven stärken. Auch dazu wollen wir mit der Meisterprämie entsprechend beitragen!"

1.000 Euro für alle steirischen Meisterinnen und Meister

Die Meisterprämie können alle Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark in Anspruch nehmen, die eine Meister- oder Befähigungsprüfung positiv absolvieren. Das gilt auch für Prüfungen, die in einem anderen Bundesland abgelegt wurden. Die Prämie kann nach erfolgreicher Prüfung mit dem Nachweis des Wohnsitzes und dem Zeugnis beantragt werden. Für Absolventinnen und Absolventen mit Wohnsitz Graz teilen sich Land und Stadt Graz die Prämie, für alle anderen übernimmt sie das Wirtschaftsressort des Landes zur Gänze.

Der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl zeigt sich erfreut „dass die in der Agenda Graz 22 geforderte Meisterförderung nicht nur umgesetzt, sondern auch auf die gesamte Steiermark ausgeweitet wird. Eine Meisterprüfung ist immer mit finanziellen Aufwänden verbunden - entweder für die Lehrlinge selbst oder die Betriebe. Die Prämie ist ein klares Bekenntnis zu den wirtschaftlichen Leistungsträgerinnen und -trägern, die den Weg der Fachausbildung eingeschlagen haben. Hervorragend ausgebildet bringen diese jungen Menschen Fähigkeiten mit, die unsere Unternehmen und unsere Gesellschaft dringend brauchen und die unseren Wirtschaftsstandort zukunftsfit machen."

Die Prämie wird für Meister- und Befähigungsprüfungen aus allen Branchen (auch Gastronomie und Hotellerie) ausbezahlt. Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten, fungiert die SFG als einheitlicher Ansprechpartner. Das bedeutet, dass sowohl Grazerinnen und Grazer als auch Absolventinnen und Absolventen aus allen anderen Gemeinden ihren Antrag an die SFG richten. Die SFG ist in diesem Fall Anlaufstelle für sämtliche Branchen, also auch für den Tourismus.

Förderung für Klein- und Mittelbetriebe

Steirische Klein- und Mittelunternehmen, die die Kosten für Meister- oder Befähigungsprüfungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen, können darüber hinaus eine Förderung im Rahmen des SFG-Programms „Erfolgs!Kurs" in Anspruch nehmen, mit dem betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Digitalisierungs- oder Internationalisierungsbezug gegeben ist und die gesamten Prüfungskosten vom Betrieb übernommen werden. Der Antrag muss vor der Prüfung gestellt werden. Gefördert werden 30 Prozent der Kosten, maximal jedoch 2.500 Euro. Ein Betrieb kann pro Jahr höchstens zwei Mal im Rahmen von „Erfolgs!Kurs" gefördert werden. Die Meisterprämie wird auch an die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen ausbezahlt, wenn die Prüfungskosten vom Unternehmen übernommen werden.

Rückenwind für die Lehre

Mit der neuen Meisterprämie soll der positive Trend in der Lehrausbildung weiter unterstützt werden. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Lehrlinge in der Steiermark auf 15.603 (nach 15.329 im Jahr 2017), damit wurde nach Jahren rückläufiger Lehrlingszahlen eine Trendwende verzeichnet. Ebenso lag die Zahl der Lehranfänger mit 4.980 deutlich im Plus (2017: 4.696). Auch der Meisterbrief erfreute sich zuletzt großer Beliebtheit. 525 Meister-und Befähigungsprüfungen wurden in der Steiermark im Jahr 2018 erfolgreich absolviert.

Der Präsident der Wirtschaftskammer Steiermark Josef Herk betont: „Die Steiermark übernimmt mit dieser Prämie und der Förderung einmal mehr eine Vorreiterrolle. Ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung und ein großer Schritt hin zur von uns geforderten finanziellen Gleichstellung im Bildungsbereich. Denn es ist nicht einzusehen, dass bei gleichwertigen Bildungsabschlüssen man für eine Meisterprüfung zahlen muss und für ein Bachelorstudium ausschließlich die öffentliche Hand aufkommt. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels müssen wir heute alle Hebel in Bewegung setzen, um die Professionisten von morgen zu sichern. Ich hoffe die nächste Bundesregierung nimmt sich an diesem steirischen Vorbild ein Beispiel."

Für Hermann Talowski, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk, ist die Meisterprämie „ein hervorragendes Signal und ein besonderes Zeichen der Wertschätzung an alle, die sich freiwillig höherqualifizieren. Die Meister- bzw. Befähigungsprüfung ist die höchste Stufe der fachlichen Qualifikation in einem Handwerk bzw. Gewerbe. Der Meister steht seit dem letzten Jahr innerhalb des Nationalen Qualifikationsrahmens zu Recht auf derselben Stufe wie der Bachelor, nämlich auf Stufe 6. Dass die öffentliche Hand nun die Leistungen der jungen Fachkräfte auch finanziell unterstützt, bringt eine echte Gleichstellung dieser beiden Ausbildungswege."




Quelle: Land Steiermark



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