Grazer Altstadtschutzzonen wachsen um 40 Hektar

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Graz

22 Okt 04:00 2019 von Redaktion International Print This Article

Stadt, Land und ASVK ziehen an einem Strang

Ob Gertraud F. Strempfl-Ledl heute mit einem Glas Sekt anstoßt, entzieht sich unseren Kenntnissen. Ein Freudentag ist jedenfalls heute für sie und ihr gesamtes Team, wie die Leiterin der Altstadtsachverständigenkommission nicht müde wurde, zu betonen. Und wohl ebenso für zahlreiche AktivbürgerInnen in Graz: Im Rahmen einer Pressekonferenz verkündeten Bürgermeister Siegfried Nagl und Landesrat Christopher Drexler gemeinsam mit Strempfl-Ledl und dem Leiter der Stadtplanung, Bernhard Inninger, die Erweiterung der Altstadtschutzzonen um rund 40 Hektar.

Erweiterung war dringend notwendig

Was die Altstadtsachverständigenkommission erarbeitet und empfohlen hat, wird nun mit 1. Jänner 2020 umgesetzt - zum Erhalt der Charakteristik historischer, schutzwürdiger Gebäude in Graz. Die letzte Erweiterung der Schutzzonen fand 1991 statt: "Es war dringend notwendig hier wieder eine Anpassung vorzunehmen", bekräftige Bürgermeister Nagl. Viele schöne Villen am Ruckerlberg und in St. Peter würden von nachkommenden Generationen oft nicht mehr genutzt und was an deren Stelle entstehe, das beobachte man leider immer häufiger: große Wohnanlagen mit dazugehörigen Parkplätzen. Die Stadtplanung, die für eine behutsame Weiterentwicklung stehe, so erklärte deren Bernhard Inninger, könne hier keinen Riegel vorschieben, mit den Schutzzonen gelinge das sehr wohl. "Und damit lässt sich auch die baukünstlerische Gestaltung beeinflussen," fügt Inninger hinzu.

Wenn nun rund 40 Hektar und 250 Hauptgebäude unter Schutz gestellt werden, dann bedeute das nicht, dass dort gar nicht mehr gebaut werden darf. Nur eben unter bestimmten Voraussetzungen: Mit dem Altstadterhaltungsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen wird normiert, dass sich alle Bauvorhaben in den Schutzzonen in das äußere Erscheinungsbild einfügen müssen, und dass die Charakteristik der schutzwürdigen Gebäude nicht beeinträchtigt werden darf.

Historisches Stadtbild erhalten

Die Schutzzonen nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz dienen der Erhaltung jener Stadtteile von Graz, die in ihrer landschaftlichen und baulichen Charakteristik das historische Stadtbild prägen und daher in ihrem Erscheinungsbild und in ihrer Baustruktur und Bausubstanz sowie in ihrer vielfältigen urbanen Funktion zu erhalten sind. Dieses Landesgesetz wurde 1974 erlassen und stellt seither den institutionalisierten Altstadtschutz dar. Die Schutzzonen wurden in verschiedenen Phasen zwischen 1979 und 1991 immer wieder erweitert und umfassen heute den historischen Stadtkern und die barocke Murvorstadt (UNESCO Welterbezone Graz) sowie die gründerzeitliche Stadterweiterung, dazu die ehemaligen historischen Vororte inklusive Schloss Eggenberg und den Bereich um die gesamte denkmalgeschützte Anlage des Kalvarienberges.

Finanzielle Mittel verdoppelt

Auf Basis der vom Stadtvermessungsamt an das Land übermittelten Daten wird derzeit der entsprechende Verordnungsentwurf finalisiert. Dieser durchläuft anschließend ein vierwöchiges Begutachtungsverfahren. Nach Sichtung und entsprechender Bearbeitung der eingelangten Stellungnahmen soll die Beschlussfassung durch die Landesregierung erfolgen. Die Verordnung über die neuen Altstadtschutzzonen soll mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten.

Durch gemeinsame Bemühungen von Kulturlandesrat Drexler und Bürgermeister Nagl konnten die finanziellen Mittel für den Altstadterhaltungsfonds ab dem Jahr 2019 verdoppelt werden. Der Altstadterhaltungsfonds dient zur Förderung von Baumaßnahmen, die der Erhaltung der Altstadt, ihrem Erscheinungsbild, ihrer Baustruktur und Bausubstanz entsprechen. So soll der durch die Bestimmungen des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes entstehende Mehraufwand bei Sanierungen und Restaurierungen gefördert werden. Die Gelder, die der Fonds zur Auszahlung bringt, werden im Schlüssel 55:45 jeweils von Stadt Graz und Land Steiermark zur Verfügung gestellt. Der Grazer Altstadterhaltungsfonds existiert seit dem Jahre 1974 und hat seither über fünf Millionen Euro an Förderungen ausbezahlt, die einen beträchtlichen privaten Investitionsschub bewirkten. In diesem Zeitraum wurden mehr als 1.700 Sanierungen und Rückführungen von Häusern gefördert.


Quelle: Stadt Graz



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